Um angemessene Mengen beim Sammeln bittet die Stadt Leipzig die Liebhaber von Bärlauch. Entsprechend dem Sächsischen Waldgesetz darf jeder, unabhängig davon, wem der Wald gehört, eine kleine Menge in der Größe eines Handstraußes für den Eigenbedarf ernten. Wer größere Mengen (Einkaufsbeutel, Säcke) ernten möchte, muss das Einverständnis des Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde in der Abteilung Stadtforsten, Teichstraße 20, 04277 Leipzig, E-Mail: stadtforsten@leipzig.de, Telefon: (0341) 309410, einholen.
„Bärlauch ist eine sehr wohlschmeckende und gesunde Pflanze, trotzdem darf sie nicht einfach in großen Mengen geerntet werden“, sagt Andreas Sickert, Leiter der Abteilung Stadtforsten. „Leipzigs Wälder liegen zum größten Teil in Schutzgebieten, wo das Verlassen der Wege oft nicht erlaubt ist.“
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können nach Paragraf 52 Sächsisches Waldgesetz mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Weitere Informationen gibt es im Internet auf der Seite www.leipzig.de/stadtwald.
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