Derzeit suchen verstärkt Leipziger Bürger den Rat der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie alle haben vor langer Zeit – meistens noch in den 90iger Jahren – Sparverträge bei der Sparkasse Leipzig abgeschlossen. Jetzt werden sie von dem Kreditinstitut kontaktiert und zu einem Gespräch geladen. „Wie uns Verbraucher berichten, wird in diesem dann versucht, die gut verzinsten Sparverträge zu beenden“, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Geld soll dann in eine andere Sparform oder in Fonds investiert werden.“ Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, sich nicht freiwillig aus den lukrativen Sparverträgen drängen zu lassen und unterstützt verunsicherte Verbraucher gern.

Die Vorgehensweise ist nicht neu. In der Vergangenheit versuchten schon die Sparkasse Vogtland und die Stadtsparkasse Dresden ihre Kunden zu einer freiwilligen Vertragsbeendigung zu bewegen. Eine härtere Gangart verfolgten Sparkassen in anderen Bundesländern, indem sie Kunden die Sparverträge kündigten. Der dadurch vorprogrammierte Streit endete mit der Sparkasse Ulm und der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vor Gericht und machte verschiedene Schlagzeilen. Sparer aus Baden-Württemberg profitierten von den gerichtlichen Auseinandersetzungen – für die Sachsen-Anhaltiner ist die Angelegenheit noch nicht endgültig geklärt. Währenddessen kündigt in Bayern die VR Bank Nürnberg ebenfalls ihren Sparern und auch dort wird wohl das zuständige Gericht entscheiden müssen, ob die Kündigungen rechtmäßig sind oder nicht.

„Im aktuellen Leipziger Geschehen haben wir Unterlagen gesehen, aus denen ein auf den Tag genau bezeichnetes Vertragsende nach 30 Jahren Laufzeit hervorgeht und wir kennen auch Werbeunterlagen mit avisierten Laufzeiten bis zu 25 Jahren“, stellt Heyer klar. Damit gleichen die Verträge dem Angebot der Sparkasse Anhalt-Bitterfeld mit dem identischen Namen „Prämiensparen flexibel“. Die Sparkasse aus Sachsen-Anhalt behauptet, ihr stehe ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu.

Die Verbraucherschützer sehen das anders. Das nicht rechtskräftige Urteil (AZ 4 O 106/16) des Landgerichtes Dessau-Roßlau vom 15.11.2016 wertete das Institut für sich als Erfolg, doch das ist unter Umständen zu kurz gedacht. „Das Gericht hat betont, dass die Entscheidung keine inhaltliche Aussage über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der von der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ausgesprochenen Kündigungen trifft“, informiert Heyer. Es sind also die Einzelfälle zu prüfen. „Gibt es eine feste Vereinbarung von Vertragsbeginn und Vertragsende haben die Sparer gute Aussichten, die lukrativen Sparverträge bis zum vereinbarten Ende fortführen zu können“, meint Heyer und ist auf die weitere diesbezügliche Rechtsprechung gespannt.

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