Zu den Presseberichten über den Auftritt des Richters am Landgericht Maier im Rahmen einer Veranstaltung der „Jungen Alternative“ am 17.01.2017 im Ballhaus Watzke in Dresden erklärt der Präsident des Landgerichts Folgendes: Bei den Äußerungen handelt es sich um die private Meinung von Herrn Maier, die nicht die Meinung des Landgerichtes widerspiegelt.

Im Rahmen der Dienstaufsicht wird geprüft werden, ob der Richter mit seinen Äußerungen das auch im privaten Bereich geltende Mäßigungsverbot (§ 39 des Deutschen Richtergesetzes) verletzt hat.

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Und wir wundern uns noch über überlange oder gar nicht stattfindende Verfahren gegen rechts?

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