In einer Pressemeldung vom 23.01. informiert der Zoo Leipzig darüber, dass er die Haltung von Chinesischen Muntjaks aufgrund der neuen EU-Verordnung zu invasiven Tierarten aufgeben muss. Er befände sich im Konflikt zwischen EU-Verordnung und dem Tierschutz. Die verbliebenen Tiere würden bis auf weiteres im Zoo gehalten und für die artgerechte Fütterung der Raubtiere geschlachtet. Ohne Zucht- und Abgabemöglichkeit sei eine artgerechte Haltung nicht möglich, so der Zoo.
Dazu kommentiert Marius Tünte, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbundes: „Es ist auf der einen Seite sicherlich richtig, für dieses Thema um Aufmerksamkeit zu werben und in der Öffentlichkeit auf die Mängel der EU-Verordnung, die im Übrigen auch verstärkt Auffangstationen und Tierheime betrifft, aufmerksam zu machen. In diesem Fall schiebt der Zoo aber hinsichtlich der Tötungsabsicht zu Unrecht den schwarzen Peter auf die EU-Vorgaben. Denn: Man könnte die Muntjak-Haltung ohne Probleme auslaufen und die Tiere bis zu ihrem natürlichen Tod im Zoo alt werden lassen.
Anders als die meisten Hirsche, die in Sozialverbänden leben, lebt der Chinesische Muntjak normalerweise solitär, paarweise oder in kleinen Familiengruppen. Zudem sind Zootiere ohnehin einer ganzen Reihe von Einschränkungen ausgesetzt, so dass das Argument einer nicht-artgerechten Haltung ohne Fortpflanzung nicht uneingeschränkt gelten kann. Insofern ist es allein die Entscheidung der Leipziger Verantwortlichen, wenn sie die Tiere in absehbarer Zeit töten wollen. Aus Tierschutzsicht wäre es wünschenswert, wenn die Entscheidung noch einmal überdacht werden würde. Davon abgesehen setzt sich der Deutsche Tierschutzbund ebenso wie der Zoo Leipzig und der Verband der zoologischen Gärten für eine tierschutzgerechte Umsetzung der EU-Verordnung ein.“
Zum Hintergrund: Der Zoo wollte offenbar einen Teil seiner Chinesischen Muntjaks wegen Umbauten an einen Privathalter in Holland abgeben. Aufgrund der neuen EU-Verordnung – die die Muntjaks als invasive Art einstuft und die verbietet entsprechende Tierarten zu transportieren, zu halten und zu züchten – ist dies nun nicht mehr möglich. Mittlerweile hat jedoch auch die Europäische Kommission dem Tötungsgebot widersprochen.
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