In einem Nutztiergeflügelbestand im Landkreis Nordsachsen wurden am 30. Januar 2017 über 250 tote Puten festgestellt. Untersuchungen der Landesuntersuchungsanstalt haben am 31.1.2017 das hochpathogene Geflügelpestvirus H5 festgestellt. Die Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut wird im Laufe des morgigen Tages erwartet. Der Nutztiergeflügelbestand wurde sofort durch die zuständige Behörde vor Ort gesperrt.

Darüber hinaus wurden entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften (Geflügelpestverordnung) vom Landratsamt Nordsachsen in Zusammenarbeit mit dem betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb unverzüglich die entsprechenden Maßnahmepläne zur sofortigen Tötung des gesamten Putenbestandes des Standortes umgesetzt. Insgesamt 6500 Tiere sind betroffen.

Gesundheitsministerin Klepsch erklärt dazu: „Das H5N8 Virus ist für Geflügel hoch ansteckend. Unser Ziel ist es, einen weiteren Eintrag in Nutzgeflügelbestände zu verhindern. Deshalb ist es im Interesse aller Geflügelhalter, sich auch weiter an die landesweite Stallpflicht zu halten. Für den Verbraucher gibt es keine Gefährdung, Geflügel kann weiterhin bedenkenlos verzehrt werden.“

Der Putenbestand befindet sich im Sperrbezirk, des vom Landratsamt Nordsachsen nach dem Fund einer vom Geflügelpestvirus H5 nachweislich infizierten toten Reiherente am 16. Januar 2017 amtlich festgestellten Ausbruchs der Wildvögelgeflügelpest und war bisher unauffällig. Von den Mitarbeitern des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes waren noch am 27. Januar 2017 insgesamt 60 amtliche Proben des Bestandes mit negativem Ergebnis festgestellt wurden.  Am 30.01.2017 veränderte sich die Situation in der Anlage dramatisch, und führte letztlich zur Feststellung des amtlichen Verdachtes der Geflügelpest in diesem Bestand.

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