In der Anhörung im für Tierschutz zuständigen Ausschuss für Soziales stellten die eingeladenen Experten mehrheitlich fest, es sei an der Zeit, dass der Freistaat Sachsen eine landesweite Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen erlässt (Landtags-Drucksache 6/4061). Dazu erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Susanne Schaper: Nachdem eine kürzlich durchgeführte Befragung der Tierheime Sachsen erneut die Bestätigung brachte, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Mehrheit der Hauskatzen nicht kastriert sind, dass frei lebende Katzenpopulationen existieren und dass ein hoher politischer Handlungsbedarf gesehen wird, wurde dies heute in der Anhörung zum Antrag meiner Fraktion zum Thema „Tierschutz verbessern- Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen unverzüglich erlassen“ von den geladenen Experten nunmehr auch bestätigt.
Im Tierschutzgesetz des Bundes, Paragraph 13 b, wird den Bundesländern eine Ermächtigungsverordnung zugeschrieben. Davon sollte nun umgehend Gebrauch gemacht werden. Es bringt auch nichts, sich hinter fehlenden Zahlen zu verstecken. Natürlich machen frei lebenden Katzen an den Gemeindegrenzen nicht Halt und eine Zählung der Population ist sehr aufwändig. Daraus aber die Schlussfolgerung zu ziehen, es bestehe kein Handlungsbedarf, so wie es das Sozialministerium macht, ist lebensfremd und erhöht nur das Tierleid.
Von einem unkastrierten Katzenpaar kann in einem Jahr eine Gruppe von über 20 Katzen entstehen. Die Experten betonten, für sie sei es klar, es besteht ein genereller Zusammenhang zwischen dem Leiden der Tiere und der hohen Population als Folge der unkontrollierten Vermehrung. Offensichtlich aber nicht für die Staatsregierung. Deshalb sei es an der Zeit, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend waren, das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen als Gebiet im Sinne des § 13 b auszuweisen.“
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