Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (29. August 2016) in Dresden die Investitionspläne für das Programm „Brücken in die Zukunft“ an die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte übergeben. „Die Investitionspläne sind ein Bekenntnis von Regierungskoalition und Staatsregierung, dass wir die Investitionstätigkeit in den Kommunen verstetigen wollen“, sagte Minister Schmidt.
Der Sächsische Landtag hatte im Dezember 2015 das insgesamt 800 Millionen Euro schwere Investitionspaket „Brücken in die Zukunft“ aufgelegt, mit dem die sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise bei den Investitionen bis zum Jahr 2020 unterstützt werden. Fast 684 Millionen Euro davon werden über die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift „Investkraft“ ausgereicht, in der auch die Erstellung der Investitionspläne geregelt ist. Weitere 117 Millionen Euro werden als Investitionspauschale ausgereicht, die nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind.
Bis zum 17. Juni 2016 haben die Landkreise Maßnahmepläne im Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) eingereicht. Diese beinhalten alle Maßnahmen der Städte und Gemeinden, aber auch von den Landratsämtern selbst angemeldete Maßnahmen. Die drei Kreisfreien Städte haben ebenfalls Maßnahmepläne erstellt.
In den vergangenen acht Wochen haben dann die jeweils zuständigen Fachministerien innerhalb der Staatsregierung die Maßnahmen Ihrerseits geprüft und unter Koordinierung des SMUL in Maßnahmeplankonferenzen gemeinsam mit den Kommunalvertretern erörtert. Das Ergebnis sind die von der Staatskanzlei bestätigten Investitionspläne.
„Die sächsischen Kommunen haben bei der Anmeldung der Maßnahmen eindeutige Schwerpunkte in Zukunftsinvestitionen für die Menschen vor Ort gesetzt: Mehr als 453 Millionen Euro sind für den Neubau und die Instandsetzung von Schulen und Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Rund 36 Millionen Euro fließen in die Erneuerung von Straßen und etwa 27 Millionen Euro sollen für Sportstätten verwendet werden“, so Minister Schmidt bei der Übergabe der Investitionspläne in Dresden.
Stefan Skora, Oberbürgermeister von Hoyerswerda und Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages: „Die Übergabe der Investitionspläne ist ein Meilenstein. Die Kommunen haben bei der Anmeldung der Maßnahmen Qualität abgeliefert und von unseren staatlichen Partnern viel Unterstützung erhalten. Das stimmt mich sehr optimistisch, dass das Programm Erfolg haben wird.“
Frank Vogel, Landrat des Erzgebirgskreises und Präsident des Sächsischen Landkreistages, dankte allen Beteiligten. Zugleich betonte er nochmals die Bedeutung des Kommunalinvestitionsprogramms, welches inklusive des Eigenanteils der Kommunen mit einem Volumen von knapp einer Milliarden Euro das größte Investitionsprogramm für Kommunen in der Geschichte des Freistaates Sachsen ist. „Das hat auch bei meinen Kollegen im Deutschen Landkreistag durchweg positive Beachtung gefunden“, so Landrat Vogel weiter. „Was mich aber besonders freut, ist die Tatsache, dass bei über 2 000 Maßnahmen in den kommenden Jahren für jeden sichtbar werden wird, dass hier wichtige kommunale Infrastruktur in den unterschiedlichsten Bereichen verbessert, erneuert und erweitert wird. Das ist das, was zählt!“
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in einem vereinfachten Verfahren bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Projekte aus dem „Budget Bund“ müssen bis 15. November 2016, die im Budget Sachsen bis zum 28. Februar 2017 bei der SAB beantragt werden.
Die Städte und Gemeinden konnten gemeinsam mit den Landkreisen bei der Erstellung der Maßnahmepläne entsprechend der Bedürfnisse vor Ort frei wählen, welche der im Programm „Brücken in die Zukunft“ angebotenen Fördermöglichkeiten sie nutzen wollen. „Den Landkreisen und Kreisfreien Städten fiel im Verfahren die entscheidende Aufgabe zu, sämtliche Maßnahmen zu plausibilisieren und auf ihre ‚Passfähigkeit‘ zu prüfen. Ich danke all denjenigen, die das in kürzester Zeit bewerkstelligt haben“, so der Minister.
Hintergrund: Grundlage des Finanzpaketes „Brücken in die Zukunft“ ist das „Sächsische Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft“, das der Sächsische Landtag am 16. Dezember 2015 beschlossen hatte. Mit diesem Landesgesetz ergänzt der Freistaat Sachsen das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes, das der Bundestag am 24. Juni 2015 beschlossen hat. Für den 800 Millionen Euro umfassenden Fonds stellt der Bund 156 Millionen Euro bereit. Jeweils 322 Millionen Euro stammen vom Freistaat und von der kommunalen Seite.
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