Die Bundesregierung plant, die maximale Dauer von Fahrverboten von drei auf sechs Monate zu verlängern, und diese Sanktion ebenso wie den längerfristigen Fahrerlaubnisentzug künftig zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung zu nutzen. CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag das Folgende vereinbart: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“
Dazu erklärt Klaus Bartl, Sprecher für Rechtspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Angesichts dieser Drohung hätte wohl selbst Uli Hoeneß seine Steuererklärung korrekt ausgefüllt. Ironie beiseite: Diese Pläne sind zum einen wirkungslos, weil die Gemeinten die Sanktion mühelos umgehen können. Wer genug Geld hat, kann mit dem Taxi fahren oder einen Fahrer engagieren. Zum anderen ist es für den Rechtsstaat gefährlich, wenn strafrechtliche Sanktionen von den zugrunde liegenden Taten losgelöst und Fahrverbote für Vergehen verhängt werden, die gar nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben.
Solche Vorschläge gibt es seit Jahren, im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung, Ladendiebstahl oder Körperverletzung, nun also mit Unterhaltsvergehen. Sie sind und bleiben der blanke Humbug. Ein Führerscheinentzug ist nur bei Verkehrsdelikten angemessen. Außerdem würde eine solche Strafe nicht alle Täter gleichermaßen treffen: Großstädter würden darunter weniger leiden als Landbewohner, Autofahrer mehr als Nicht-Autofahrer, Reiche weniger als Arme.
Die Linksfraktion wird die sächsische Staatsregierung mit einem Antrag „Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug nicht zur allgemeinen Kriminalstrafe machen!“ (http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6061&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0) auffordern, sich in Berlin gegen die Pläne einzusetzen.
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