Zur derzeitigen Diskussion über den Umgang mit „Kinderehen“ Geflüchteter erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Es ist ein hochsensibles Thema, das sich nicht für den Marktplatz der Tagespolemik eignet. Schon rein gefühlsmäßig ist mir die Vorstellung zuwider, dass eine 13-Jährige mit einem 30-Jährigen verheiratet ist. Und natürlich muss in Deutschland gleiches Recht für alle gelten, und solche Ehen sind rechtlich zu Recht nicht vorgesehen.
Die Zahl der Fälle von „Kinderehen“ unter Geflüchteten ist allerdings ziemlich überschaubar, entgegen dem Ausmaß der öffentlichen Debatte handelt es sich nicht um ein Massenphänomen. Es muss in jedem Fall eine Lösung gefunden werden, die der Würde des betroffenen Mädchens und dem Geist unserer rechtsstaatlichen Ordnung entspricht.
Ob es allerdings immer richtig ist, beispielsweise eine 15-jährige und ihren 25-jährigen Mann prinzipiell auseinanderzureißen, wage ich zu bezweifeln. Es muss im Einzelfall geklärt werden, ob aus der Perspektive des Mädchens Zwang und Missbrauch vorliegen. Wir haben ja auch unter Einheimischen die Situation, dass eine sexuelle Beziehung zwischen einer 14- bis 15-Jährigen und einem über 21-Jährigen nur dann verfolgt wird, wenn ein rechtlicher Vertreter, also faktisch die Eltern, den Verdacht haben, dass Unerfahrenheit ausgebeutet wird. Das aber wiederum muss vor Gericht nachgewiesen werden, die pure Behauptung zwecks Beendigung unerwünschter Beziehungen reicht also schon bisher bei uns nicht aus.
Wichtig ist, gerade auch diesen Mädchen im Rahmen der geltenden Schulpflicht Zugang zu Bildung zu ermöglichen, um ihnen damit Instrumente für ein selbstbestimmtes Leben zu geben.
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