„Als Vorsitzland der Rundfunkkommission freuen wir uns, im Namen aller 16 staatsvertragschließenden Länder nun den Entwurf des novellierten Deutschlandradio-Staatsvertrages zur Anhörung stellen zu können“, sagte die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab.
„Mit diesem Entwurf haben wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für das ZDF, die jedoch gleichermaßen auch für alle anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelten, umgesetzt. Davon umfasst sind insbesondere eine staatsfernere Ausgestaltung der Gremienbesetzung und mehr Transparenz. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Arbeit der Gremien als auch hinsichtlich der Unternehmenstätigkeit selbst“, sagte der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel.
Der Entwurf ist ab sofort auf der Internetseite https://www.rlp.de abrufbar. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, bis zum 17. August 2016 durch schriftliche Stellungnahmen an der Anhörung teilzunehmen. Dies kann auch per Mail an medienreferat@stk.rlp.de erfolgen.
„Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die Ergebnisse der Anhörung durch die Rundfunkkommission in ihrer Sitzung im September 2016 ausgewertet werden, so dass direkt im Anschluss die Vorunterrichtung der Landtage mit dem endgültigen Staatsvertragstext erfolgen kann. Danach könnte dann im Dezember 2016 der Staatsvertrag von allen 16 Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterzeichnet werden“, so die Bevollmächtigte Heike Raab und der Staatsminister Jaeckel.
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