Das Betreten der Springbrunnenanlagen ist gemäß Polizeiverordnung (Paragraf 2) explizit untersagt. Darauf weist das Amt für Stadtgrün und Gewässer aus gegebenem Anlass hin. Städtische Springbrunnen und Wasserspiele sind ausdrücklich nicht zum Baden geeignet.
Zum Einen entspricht die Wasserqualität nicht den hygienischen Anforderungen an Badegewässer, zum Anderen können nicht erkennbare Gegenstände zu Verletzungen führen.
Darüber hinaus sind Springbrunnenanlagen zumeist historische und denkmalgeschützte Bauwerke mit sensibler Bausubstanz und empfindlichen Abdichtungssystemen, die bei dieser Art der „Nutzung“ sehr schnell Schaden nehmen können.
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Wer hält sich schon an das Verbot? Ich sehe ständig Menschen, die ihre kleinen Kinder nackt in die Brunnen vor dem “Ringcafé” lassen und dann gehen auch noch Hunde rein. Tote Ratten habe ich auch schon gesehen. Wie kann man als Elternteil so unvernünftig sein?