Zum Entwurf „Gesetz zur Errichtung der Unabhängigen Ombudsstelle der Sächsischen Polizei und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Drs 6/5439), den die Linksfraktion am kommenden Donnerstag (23.06.2016) ins Plenum bringt, sagt der Innenpolitische Sprecher Enrico Stange: Unser Gesetzentwurf schafft Rechtsgrundlagen und Verfahrenssicherheit für jede Art von Beschwerden gegen Handlungen von Polizeibeamtinnen und -beamten im Dienst. Das gilt für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie für Auseinandersetzungen von Bediensteten der sächsischen Polizei mit Dienstvorgesetzten oder dem Dienstherrn.
Die Zentrale Beschwerdestelle der Polizei, die das Innenministerium eingerichtet hat, weist einen wesentlichen Webfehler auf, den wir beheben wollen: Sie ist beim Dienstherren angesiedelt, ihre Unabhängigkeit daher nicht gesichert. Wir wollen mit einer wirklich eigenständigen Ombudsstelle jegliche Eingriffe etwa des Innenministeriums ausschließen und ein rechtssicheres Verfahren per Gesetz vorschreiben. Das schützt Bürgerinnen und Bürger sowie Bedienstete der Polizei, die Beschwerde führen. Im Gegensatz zur zentralen Beschwerdestelle soll die Ombudsstelle mit dem Direktor bzw. der Direktorin eine ansprechbare Ombudsperson besitzen, die ihr Gesicht und Stimme verleiht.
Neben der unabhängigen Ombudsstelle sehen wir auch eine Regelung zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten in geschlossenen Einheiten vor. Sie soll die Identifikation von Polizistinnen und Polizisten im Einsatz erleichtern.
Mit dem Gesetzentwurf greift die Fraktion einen Gesetzentwurf der 5. Legislaturperiode auf (Drs 5/10200) und folgt den Vorschlägen der Gewerkschaft der Polizei. Wir wollen mit diesen Maßnahmen die Bürgernähe der Polizei vergrößern und das nach wie vor große Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei sichern und ausbauen helfen.
„Gesetz zur Errichtung der Unabhängigen Ombudsstelle der Sächsischen Polizei und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Drs 6/5439)
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