Die Große Kreisstadt Radebeul hat heute einen Zuwendungsbescheid über 3,1 Million Euro vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr erhalten. Das entspricht einem Höchstfördersatz von 100 Prozent der förderfähigen Kosten nach der Richtlinie zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013. Die Mittel werden aus dem Aufbauhilfefonds der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen für die Instandsetzung der Oberen Johannisbergstraße und der Kottenleite in Radebeul, zwischen den Einmündungen Meißner Straße und Ringstraße, zur Verfügung gestellt.
Durch Sturzwasser in Folge der Starkniederschläge im Juni 2013 waren weitreichende Aus- und Unterspülungen an der Verkehrsfläche und den Seitenräumen entstanden. Diese sollen nun auf einer Länge von 1,2 Kilometern beseitigt und die Straße mit Regenwasserkanal und Gehwegen grundhaft instandgesetzt werden.
Mit dem Bescheid für dieses Vorhaben ist die letzte von rund 3.130 Förderzusagen für Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 erteilt worden.
Das Hochwasser im Juni 2013 richtete enorme Schäden an. Zur Beseitigung der Schäden in Sachsen hatten der Freistaat Sachsen und der Bund einen Aufbauhilfefonds eingerichtet. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat aus diesem Fonds über 3.130 Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden an kommunalen Straßen, Brücken und Radwegen sowie an Anlagen von Fähren, Bus, Straßen- und Schmalspurbahnen bewilligt. Damit wurde der Weg für Bauvorhaben mit Gesamtkosten von insgesamt ca. 564 Mio. Euro frei.
Die Antragsteller erhalten bis zu 100 Prozent der Schäden an kommunaler Verkehrsinfrastruktur ersetzt, die das Hochwasser 2013 verursacht hatte. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn, den der Freistaat Sachsen für alle bestätigten Maßnahmen aus den jeweiligen Wiederaufbauplänen für förderunschädlich erklärt hatte, ermöglichte es den betroffenen Kommunen und öffentlichen Unternehmen zudem, dass zuerst die Instandsetzung durchgeführt und dann im Nachgang ein entsprechender Förderantrag gestellt werden konnte, um für die Erreichbarkeit aller Regionen in Sachsen nach dem Hochwasser keine Zeit zu verlieren.
Obwohl ein Viertel der Anträge zur Schadensbeseitigung erst kurz vor dem Stichtag 30. Juni 2015 eingereicht wurde, konnten die Förderzusagen pünktlich zum bundeseinheitlichen Stichtag, dem 30. Juni 2016, an die Kommunen und öffentlichen Infrastrukturunternehmen übergeben werden.
Der Umfang der Fördermittelzusagen war sehr unterschiedlich. Die Spanne reicht von 10.000 Euro für die Reparatur eines Abschnittes des Muldenradwanderweges in Lunzenau im Landkreis Mittelsachsen bis zu 10,7 Millionen Euro zur Sanierung der Kreisstraße K 8751 in Markersbach-Zwiesel im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf rund 2,1 Kilometern mit neun neuen Stützmauern und einer neu zu errichtenden Brücke. Zu Spitzenzeiten wurden bis zu 70 Vorhaben die Woche bewilligt.
Die Kommunen haben nun bis spätestens zum 30. Juni 2019 Zeit, die Vorhaben fertig zu stellen.
Von den beantragten Maßnahmen sind bis zum heutigen Tag insgesamt 1.287 Vorhaben realisiert und abgerechnet worden und es wurden Fördermittel in Höhe von 122 Mio. Euro ausgezahlt.
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