Im Rahmen des diesjährigen Sonderprogramms zur Unterstützung ehrenamtlichen Engagements bei der Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern besteht die Möglichkeit, bis zum 30.06.2016 Anträge für das zweite Halbjahr 2016 einzureichen. Für eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich können Bürger aus Landesmitteln eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich erhalten.

Antragsberechtigt sind Projektträger, bei denen das Ehrenamt geleistet wird: Vereine, Verbände und Stiftungen – soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind; Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen sowie deren Untergliederungen; Kirchgemeinden, Religionsgemeinschaften sowie Kommunen (Landkreise, Kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände).

Die Pauschale wird gewährt für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Sachsen haben; sich mindestens 20 Stunden monatlich engagieren; beim Projektträger nicht regulär beschäftigt sind, dort keinen Freiwilligendienst oder kein bezahltes Praktikum ableisten; für denselben Zweck und Zeitraum keine andere Förderung vom Projektträger, aus anderen Förderprogrammen des Freistaates Sachsen oder von sonstigen Dritten erhalten.

Das Programm wird in Anlehnung an das Verfahren nach der Richtlinie „Wir für Sachsen“ durchgeführt. Anträge können bei der Bürgerstiftung Dresden, Barteldesplatz 2, 01309 Dresden eingereicht werden. Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de Aktuelles abrufbar. Telefonische Rückfragen sind unter 0351 – 315 81 50, 0351 – 315 81 63 sowie unter 0351 – 564 56 46 möglich.

Für engagierte Einzelpersonen oder Gruppen, die keinem Verein oder Verband angehören, kann die für den Wohnort oder Projektort zuständige Kommune, soweit Kenntnis über das Engagement Einzelner besteht, selbst Anträge bei der Bürgerstiftung einreichen und nach Erhalt der Förderung die Aufwandsentschädigungen an die Endempfänger auszahlen.

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