Für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur stellt der Freistaat einschließlich der Ausgabereste in diesem Jahr rund 188 Millionen Euro zur Verfügung. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel im Doppelhaushalt werden je zur Hälfte in eine Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale und in Einzelmaßnahmen (z.B. Neubau und grundhafter Ausbau) aufgeteilt. Insgesamt rund 150 Millionen Euro wurden bereits bewilligt.
Mit der Anpassung der Förderrichtlinie Ende letzten Jahres investiert der Freistaat deutlich mehr Fördermittel in die kommunale Infrastruktur als bisher. Neben einer Anhebung der Fördersätze auf bis zu 100 Prozent wurde auch eine Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale eingeführt.
„Für die Kommunen hat sich damit insbesondere bei Erhaltungsmaßnahmen die finanzielle Ausstattung verbessert. Seit diesem Jahr erhalten die Kommunen erstmals einen Pauschalanteil der Mittel für die Erhaltung der bestehenden Infrastruktur. Dadurch wird sich das kommunale Straßennetz wesentlich verbessern, da die Kommunen in der Vergangenheit teilweise nicht in der Lage waren, ihren Eigenanteil aufzubringen“, so Verkehrsminister Martin Dulig.
Insgesamt rund 60 Millionen Euro wurden für die Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale an die Kommunen verteilt. Die Höhe richtet sich nach der Gesamtlänge der Straßen und Radwege jeder Kommune.
Die verbliebenen Mittel wurden für laufende und neu beantragte Einzelmaßnahmen verwendet. Hier wurden bisher 90 Millionen Euro bewilligt. Und auch für alle Maßnahmen, die bis Ende April beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (223 Anträge) und die die Förderkriterien erfüllen, ergeht bis Ende Juni der Förderbescheid. Damit sind die Kommunen in der Lage, ihre Bauvorhaben speziell auch in den Schulferien umzusetzen. Jetzt noch eingehende Förderanträge werden ebenfalls einer Prüfung durch die Bewilligungsbehörden unterzogen. Sofern noch freie Mittel vorhanden sind, kann ebenfalls ein Förderbescheid ergehen.
Die Ausreichung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger. Die Richtlinie wurde Ende letzten Jahres novelliert. Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
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