Werbeanrufe, bei denen es um den Kauf eines bestimmten Produktes oder den Vertragsabschluss geht, empfinden viele als lästig. Dennoch verwickeln die Anrufer einige Betroffene so geschickt in ein Gespräch, dass es anschließend doch zu einer Bestellung kommt. „Die neuen Maschen reichen aber über solche Werbegespräche hinaus. Abzocker versuchen immer dreister, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen“, sagt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Bei Anruf Ermäßigung
So wurde einer Verbraucherin am Telefon sehr rigoros von einem angeblichen Anwalt unterstellt, dass sie bei einem Kauf über Amazon oder Ebay gleichzeitig einen Gewinnspielwerbevertrag abgeschlossen hätte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hätten laut Anrufer eine solche Klausel enthalten und die Betroffene hätte sie bestätigt. Allerdings könne er ihr zu einer Ermäßigung verhelfen, wenn sie gleich zusage und den Vertrag ändern lasse. „Hätte die Verbraucherin hier zugesagt, wäre die Falle zugeschnappt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre ihr dann ein Gewinnspiel-Abo untergeschoben worden“, vermutet Hartmann.
Forderungen durch Staatsanwälte und Co.
Ein weitaus höherer individueller Schaden entsteht, wenn aufgrund dubioser Anrufe hohe Geldsummen auf fremde Konten überwiesen werden. „Immer wieder berichten uns Verbraucher, dass sie von einer vermeintlichen Staatsanwaltschaft, einem Gericht, einer Rechtsabteilung oder auch der Verbraucherzentrale angerufen wurden“, erklärt Hartmann. Am Hörer wird ihnen mitgeteilt, dass hohe Forderung gegen sie offen wären, die umgehend beglichen werden müssten. In manchen Fällen wird angeboten, das angebliche Verfahren gegen die Angerufenen einzustellen oder die Forderung zu löschen, wenn innerhalb kürzester Zeit ein Teilbetrag überwiesen wird. Besonders perfide: Es werden teilweise die richtigen Rufnummern der Einrichtungen angezeigt. „Das ist technisch leider ohne weiteres möglich“, so Hartmann. „Generell ist es aber so, dass keine dieser Einrichtungen ungefragt anruft und dubiose Überweisungen fordert.“ Ist man tatsächlich mit Forderungen im Rückstand, wird man zunächst vom Vertragspartner oder einem Inkassounternehmen schriftlich zur Zahlung aufgefordert. Erst wenn ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid erlassen wurde, darf ein Gerichtsvollzieher die Forderung eintreiben. Über den Erlass eines Vollstreckungsbescheides und die drohende Vollstreckung wird man durch ein offizielles Schreiben des jeweiliges Gerichtes bzw. Gerichtsvollziehers informiert.
Computer-Überprüfung am Telefon
Vorsicht ist auch vor Anrufern geboten, die behaupten, der Computer müsse aufgrund von Schadsoftware überprüft werden. Unklar bleibt bisher das Ziel solcher Anrufe. „Möglicherweise steht der Verkauf einer bestimmten Software im Vordergrund. Denkbar ist aber auch, dass man per Fernwartung Zugriff auf den Computer der Betroffenen nehmen möchte“, weiß Hartmann. Den Fernzugriff auf Systeme sollten Verbraucher deshalb nie unbekannten Anrufern ermöglichen. Andernfalls öffnet man Manipulationen und Schadsoftware Tür und Tor.
Generell können Verträge jedoch durchaus aufgrund unseriöser telefonischer Anrufe wirksam zustande kommen. Nur mit rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechtes kann die Gültigkeit des Vertrags dann verhindert werden.
Ratsuchende können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons 0341-6962929.
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