Das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig weist darauf hin, dass in der freien Natur vorkommende Märzenbecher (Leucojum vernum) besonders geschützt sind und deshalb generell nicht gepflückt werden dürfen. Verstöße gegen dieses Verbot, auch wenn es nur für den kleinen Handstrauß ist, können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Da neben dem Märzenbecher noch andere Arten besonders geschützt sind, hat die Stadt Leipzig zum Thema „Naturschutz und Pflanzen sammeln“ ein Merkblatt erarbeitet. Dieses Merkblatt ist in den Bürgerämtern und im Umweltinformationszentrum erhältlich. Infos gibt es auch direkt im Amt für Umweltschutz, Prager Straße 118-136, Tel. 123-3859, Fax: 123-3855, E-Mail: umweltschutz@leipzig.de.
Märzenbecher, auch Frühlings-Knotenblume genannt, haben im Leipziger Auwald eines der größten Vorkommen in Sachsen überhaupt.
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