Das Programm Weiterbildungsscheck kann zukünftig für die berufliche und betriebliche Weiterbildung mit einfacheren Förderbedingungen in Anspruch genommen werden. Die ESF-Förderrichtlinie Berufliche Bildung wurde dahingehend angepasst, dass mit der geplanten Weiterbildung auf eigenes Risiko bereits nach Antragseingang bei der Sächsischen Aufbaubank - und damit deutlich schneller als bisher - begonnen werden kann. Für Unternehmen wurden die Mindestkosten förderfähiger Weiterbildungen auf 700 Euro abgesenkt.
Zudem können Sozialunternehmen, die zum Beispiel als Verein in der Betreuung von Benachteiligten tätig sind, von verbesserten Fördermöglichkeiten für die betriebliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter profitieren. Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Wir senken mit diesen Änderungen die Hürden für die Unterstützung der Weiterbildung in kleineren Unternehmen, Sozialunternehmen sowie für den einzelnen Beschäftigten mit einem geringeren Einkommen. Soweit wie möglich sollen sich unsere Förderangebote damit den Anforderungen der Praxis anpassen und nicht umgekehrt.“
Hintergrundinformationen: Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung) wurde zum 25. Februar 2016 geändert. Die Beratung und Bewilligung des „Weiterbildungsscheck betrieblich“ sowie „Weiterbildungsscheck individuell“ erfolgt über die Sächsische Aufbaubank mit der Servicenummer 0351 4910 – 0. Konkrete Weiterbildungskurse können z.B. über den Bildungsmarkt Sachsen unter www.bildungsmarkt-sachsen.de gebucht werden.
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