Einem Verbraucher aus Klingenthal flatterte vor einigen Wochen eine Rechnung über eine angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistung in Höhe von 90 Euro ins Haus. Absender des Briefes ist eine Firma namens "F.G.S.C." mit einer Postanschrift in der tschechischen Hauptstadt Prag und einer deutschen Kontoverbindung. Angeblich hätte der Betroffene die Handynummer eines Erotikdienstleisters angerufen. In Wirklichkeit hat der Herr aber nie eine solche Nummer gewählt. Stattdessen erinnert er sich aber an einen ominösen Anruf, indem behauptet wurde, es läge ein unzustellbarer Brief mangels vollständiger Anschrift vor.
Arglos teilte der Herr daraufhin die gewünschten Daten mit. „Spätestens dann schnappt die Betrüger-Falle zu“, erklärt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen, die diese Masche nur zu gut kennt: Bereits in den vergangenen Jahren hatten unseriöse Anbieter gegenüber Verbrauchern Forderungen aufgestellt, welche diese oftmals gar nicht in Anspruch genommen hatten. „Gerade wenn es sich um Telefonerotik-Leistungen handelt, kann das Betroffene schnell einschüchtern und zum Zahlen der Rechnung bringen, um das Problem möglichst schnell und einfach aus dem Weg zu räumen“, weiß Wiesemann. Eine Zahlungsverpflichtung besteht aber nur, wenn auch tatsächlich eine kostenpflichtige Leistung bestellt oder vereinbar war.
„Betroffene Verbraucher sollten die Zahlung verweigern, solange keine Nachweis vorliegt, dass ein Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde“, rät Wiesemann. Dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist, muss im Streitfall der Anbieter beweisen. Auch Verbraucher, die tatsächlich einen telefonischen Erotikdienstleister in Anspruch genommen haben, müssen nur dann bezahlen, wenn sie ordnungsgemäß über die Kosten der Dienstleistung aufgeklärt wurden und damit einverstanden sind.
Im Brief der Firma F.G.S.C. ist die Internetseite lovesextelefon.com angegeben. „Was sofort beim Besuch der Internetseite auffällt, ist, dass auf dieser Seite keine Angaben zu den Kosten gemacht werden und auch keinerlei Kontaktangaben des Anbieters zu finden sind“, so Wiesemann. Wählt man die Nummer, hört man nach einer Tonbandwerbeaussage, dass der Service 90 Euro kosten würde. Eine Aufforderung, ob man damit einverstanden ist, erfolgt nicht. Vielmehr erfolgt die “Dienstleistung” vom Tonband. Eine solche Dienstleistung muss nicht bezahlt werden, da durch Schweigen am Telefon kein Vertragsabschluss zustande kommt.
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