Umweltminister Thomas Schmidt hat heute (4. Februar 2016) im Landtag klargestellt, dass der Naturschutz im Freistaat Sachsen einen unverändert hohen Stellenwert hat. "Die Grünen wollen mit ihrem verengten Fokus auf die Vergabe von Fördermitteln an Naturschutzverbände den Eindruck erwecken, dass es um den Naturschutz in Sachsen besonders schlecht bestellt ist", sagte der Minister. "Das Gegenteil ist der Fall. Wir messen dem Naturschutz eine sehr hohe Bedeutung bei, daran hat sich in den vergangenen Jahren nichts geändert. Die finanzielle Unterstützung ist heute sogar so hoch, wie nie zuvor. In der aktuellen Förderperiode bis 2020 stellen wir 200 Millionen Euro bereit."
Schmidt machte deutlich, dass die Förderung des Naturschutzes in Sachsen in den vergangenen zwei Jahren trotz des Wechsels zwischen zwei Förderperioden nahtlos fortgesetzt wurde. “Für Vorhaben des Biotop- und Artenschutzes, der naturschutzgerechten Nutzung von Landwirtschaftsflächen sowie der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit haben wir zum Beispiel 2015 17,4 Millionen Euro ausgezahlt, die insbesondere auch Naturschutzvereinigungen und Landschaftspflegeverbänden zugute kamen. Die Förderung der umweltgerechten Flächenbewirtschaftung haben wir mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auch ab 2015 ohne Pause fortgesetzt.”
Mehr als 2 800 Programmteilnehmer bewirtschaften ihre Flächen weiterhin naturschutzkonform- und umweltschonend. Sie erhalten Förderung unter anderem für die naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für Vögel der Feldflur, für die Anlage von Blühflächen und Brachen und für die Pflege von Grünlandbiotopen. Weitere Naturschutzmaßnahmen werden seit 2015 über die neue Förderrichtlinie “Natürliches Erbe” unterstützt. Die Bewilligungen für die Maßnahmen werden bis April 2016 abgeschlossen sein.
“Wir machen im Naturschutz die richtigen Förderangebote, das zeigen die hohen Antragszahlen bei unseren Förderprogrammen”, so der Minister. “So hat sich zum Beispiel die beantragte Fläche für die naturschutzgerechte Grünland- und Ackerbewirtschaftung schon jetzt mehr als verdoppelt im Vergleich zur vergangenen Förderperiode. Für Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes einschließlich Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit liegen uns im ersten Jahr bereits Anträge mit insgesamt über 18 Millionen Euro vor, die Hälfte der in der gesamten Förderperiode 2007 bis 2013 gewährten Förderung.” Zur Vorfinanzierung bewilligter Naturschutzmaßnahmen steht den Zuwendungsempfängern das zinsgünstige Förderdarlehen der Sächsischen Aufbaubank zur Verfügung. “Wir haben dieses Darlehen im Jahr 2013 eingeführt, um Verbände, Vereine und Stiftungen bei ihrer wichtigen Arbeit für den Naturschutz zu unterstützen”, sagte Schmidt. “Das Darlehen hilft den Naturschützern bei der Finanzierung ihrer Projekte, wenn sie vor Erhalt der Förderung erst einmal in Vorleistung gehen müssen.”
Der Minister betonte, dass für den Freistaat alle Akteure im Naturschutz wichtig seien. “Wir unterstützen nicht nur die Naturschutzverbände, sondern auch Land-, Forst- und Teichwirte sowie Kommunen und Privatpersonen in ihrem Wirken für den Natur- und Artenschutz. Dass wir in Teilbereichen einen unterschiedlichen Stand an bewilligten Fördermaßnahmen haben, ist kein Zeichen für eine vernachlässigte Naturschutzförderung insgesamt. Der Freistaat bekennt sich zu seiner Verantwortung für den Naturschutz und wird auch weiterhin mit allen Akteuren vertrauensvoll zusammenarbeiten.”
Keine Kommentare bisher