„Neue Schülerfirmen können sich ab sofort für eine Starthilfe von bis zu 1.000 Euro bewerben“, verkündete heute Kultusministerin Brunhild Kurth in Dresden. Das Geld kann für Geräte und Materialien verwendet werden, die im Zusammenhang mit einer Neugründung stehen - z. B. Büromaterial, Werbemittel, technische Ausrüstung. „Mit dieser einmaligen Anschubfinanzierung möchten wir die Schülerfirmen gerade in der schwierigen Anfangszeit unterstützen“, so Kurth zum Ziel des Projektes.
Außerdem betonte die Ministerin: „Schülerfirmen sollen das Interesse an der Wirtschaft wecken und das unternehmerische Denken sowie Handeln fördern. Die Jugendlichen werden hier praxisnah auf das spätere Berufs- und Privatleben vorbereitet.“ Teilnehmen können Förderschulen, Oberschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen in Sachsen.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Starthilfe erfüllt sein:
1. Alle Mitarbeiter der Firma sind ausschließlich Schüler.
2. Die Schülerfirma plant, produziert und verkauft Produkte oder bietet Dienstleistungen an.
3. Die Firmengründung darf nicht vor dem 1. August 2015 erfolgt sein. Ein Plan zur Geschäftsidee und Umsetzung muss vorliegen.
4. Die Firma muss mindestens ein Schuljahr bestehen.
5. Die Firma ist als Schulprojekt mit pädagogischer Zielstellung anerkannt.
Das Antragsformular ist abrufbar unter: http://www.schule-wirtschaft-sachsen.de/servicestelle-schuelerfirma/ und muss vollständig ausgefüllt mit einem inhaltlichen Konzept und einem Kostenplan bis 31. März 2016 bei der “Servicestelle Schülerfirmen” beim Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH eingereicht werden. Eine Jury entscheidet dann über die Vergabe der Starthilfe. Insgesamt stehen rund 65.000 Euro zur Verfügung.
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