Das Betreten von Eisflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Darauf weist das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig hin. Stärke und Tragfähigkeit des Eises von Tümpeln, Seen, Flüssen und Weihern sind trotz teilweise vermeintlich geschlossener Eisdecken schwer einzuschätzen. Deshalb kann eine ausreichende Belastbarkeit fürs Schlittschuhlaufen, Eishockey oder Spazierengehen nicht garantiert werden.
Gemäß Leipziger Polizeiverordnung ist das Betreten oder Benutzen der Eisflächen auf allen öffentlichen Gewässern der Stadt Leipzig nur zulässig, wenn sie durch die Kreispolizeibehörde freigegeben wurden. Ansonsten betritt man die Eisflächen immer auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden, Unfälle oder den eventuellen Einsatz von Rettungskräften kann die Kommune deshalb nicht übernehmen. Stattdessen sind Verantwortung und Kosten selbst zu tragen.
Eissport auf dem Cospudener See ist grundsätzlich verboten. Für das bei Dauerfrost beliebte Eissegeln auf dem Cospudener See ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
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