Bei der in den vergangenen zwei Wochen durchgeführten Komplex-Kontrollen zur Einhaltung der Polizeiverordnung zum Umgang mit Hunden und zur Hundesteuersatzung gab es ein positives Ergebnis. Die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter hält sich an die Vorschriften. Festgestellt wurden vor allem Verstöße gegen die Anleinpflicht und die Mitführpflicht der Hundesteuermarke.
Bei den Kontrollen im gesamten Stadtgebiet wurden insgesamt 224 Hundehalter überprüft sowie in der Folge 22 Bußgeldverfahren eingeleitet und an die Zentrale Bußgeldbehörde übergeben. Bei diesen Verfahren handelte es sich um Verstöße gegen die Anleinpflicht (8), Verstöße gegen die Anzeigepflicht einer Hundehaltung (8), Verstöße gegen die Mitführpflicht der Hundesteuermarke (5) sowie eine Missachtung des Betretungsverbotes von Spielplätzen mit Hunden. Die Kontrollen werden in den kommenden Wochen durch das Ordnungsamt fortgesetzt.
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