Sachsens Feuerwehren bekommen mehr Geld für die Nachwuchsarbeit und Ausrüstung. Das sächsische Kabinett hat heute auf Antrag des Innenministeriums eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinie beschlossen. So wurden die Festbeträge für Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser den Preisentwicklungen des Marktes angeglichen. Neu ist, dass Gemeinden zur Förderung ihre Jugendfeuerwehren für jedes Mitglied 20 Euro pro Jahr erhalten.
“Die Nachwuchsarbeit wird auch bei unserer Feuerwehr aufgrund der demografischen Entwicklung eine immer größere Herausforderung. Deshalb wird der Freistaat insbesondere die Jugendfeuerwehren noch mehr unterstützen. Gerade in den ländlichen Gebieten sind wir auf die Freiwilligen Feuerwehren dringend angewiesen. Sie sind wichtige Säulen der inneren Sicherheit in unserem Land!” sagte Innenminister Markus Ulbig. “Es ist immer wieder beeindruckend, mit welchem Engagement die vielen Ehrenamtlichen für den Brandschutz und Rettungsdienst in ihren Gemeinden absichern. Dafür allen Feuerwehrfrauen und -männern vielen herzlichen Dank und höchste Anerkennung.” so Ulbig weiter.
Nach der neuen Richtlinie können über dies hinaus noch die notwendigen Ersatzbeschaffungen von Bekleidung und Ausrüstung der Jugendfeuerwehren gefördert werden. Förderfähig sind in Zukunft auch Modellprojekte im Brandschutz zur Verbesserung der Tageseinsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren.
Die Erhöhung der Festbeträge erfolgt zum 1. Januar 2016. Die übrigen Änderungen treten bereits nach Veröffentlichung der Richtlinie, rückwirkend ab diesem Jahr in Kraft.
Insgesamt fördert der Freistaat in diesem Jahr die Feuerwehren der Gemeinden mit Mitteln in Höhe von 21 Millionen Euro und damit seinen Weg zur Förderung einer gut aufgestellten Feuerwehr konsequent weiter.
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