Das Kabinett hat heute den Weg bereitet für die Schaffung weiterer kurzfristiger Kapazitäten für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Über die bisher angestrebten 15.000 Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen hinaus werden Innenministerium und Finanzministerium beauftragt, zusätzliche Plätze zu schaffen. Wenn die Kapazität von 20.000 Plätzen erreicht ist, werden die beiden Ministerien dem Kabinett erneut berichten. Damit sollen Informationsfluss und Planungssicherheit gewährleistet werden.
Innenminister Markus Ulbig: “Sachsen stellt sich weiter den enormen Herausforderungen bei der Unterbringung einer weiter steigenden Zahl von Flüchtlingen. Mit geeigneten Unterkünften schaffen wir kurzfristig winterfeste Quartiere und kommen unserer humanitären Verpflichtung nach.”
Für die kurzfristige Objektsuche sind u.a. folgende Kriterien maßgebend:
– kurzfristige Verfügbarkeit,
– ausreichende Größe der Objekte zur Sicherstellung einer logistisch effizienten Betreibung,
– Sicherheitskonzept und Mindestanforderungen an Brandschutz.
Die mittel- und langfristige Unterbringungskonzeption des Freistaates Sachsen besteht unabhängig von der Schaffung notwendiger Interimszusatzkapazitäten fort. Dazu gehört auch, die konsequente Zuweisung von Asylbewerbern aus den Erstaufnahmeeinrichtungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte weiter zu erhöhen.
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