Die Ergebnisse des Asylgipfels im Kanzleramt kommentiert Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Die Finanzzusagen des Bundes an die Länder schaffen Entlastung, bleiben aber unvollständig. Wie der Freistaat Thüringen anmerkt, fehlen belastbare finanzielle Zusagen für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. - Für Sachsen bedeutet das Ergebnis: Der Freistaat muss die Kommunen entlasten. Dafür ist eine zügige Erhöhung der Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städten gemäß tatsächlich anfallenden Kosten notwendig.
Die Kehrseite der Finanzzusagen sind Verschärfungen im Asylrecht. Die vorgesehene Ersetzung von Bargeld durch Sachleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und für ausgewählte Gruppen steht nicht mit dem Grundgesetz in Einklang: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 geurteilt, dass die in Artikel 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde “migrationspolitisch nicht zu relativieren” ist.
Abschreckung bleibt eine Hauptlinie der schwarz-roten Koalition. So sollen drei weitere Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die fragile rechtsstaatliche und wirtschaftliche Lage oder die massive Diskriminierung von Roma in diesen Staaten spricht klar gegen das Vorhaben. Für Menschen aus den dann sechs zu “sicheren Herkunftsstaaten” gemachten Staaten des Westbalkan werden grundlegende Rechte massiv eingeschränkt: Für sie soll unter anderem ein striktes Beschäftigungsverbot gelten.
Keine Lösung bieten die Vorschläge aus dem Bund in Sachen Beschleunigung der Asylverfahren und der Unterbringungsnot. Mit der Verlängerung der Verweildauer in den Erstaufnahme-Einrichtungen von drei auf sechs Monate wird die aktuelle Situation der Überfüllung der Erstaufnahme-Kapazitäten im Gegenteil verschärft. Dass der sächsische Ministerpräsident Stanislav Tillich ein positives Ergebnis des Asylgipfels – nämlich die Einführung einer Gesundheitskarte – mit einem Fingerstreich wegwischt, stößt auf deutliche Kritik der Linksfraktion.
Bis zum 15. Monat des Aufenthaltes erhalten Geflüchtete nur eine eingeschränkte medizinische Versorgung. Statt einfach zum Arzt gehen zu können, müssen sie sich bei der Ausländerbehörde einen Krankenschein genehmigen lassen. Dies stellt nicht nur für erkrankte Asylsuchende eine Hürde dar, sondern auch einen hohen bürokratischen Aufwand für die kommunalen Verwaltungen und die ÄrztInnen. Die drei kreisfreien Städte haben sich mit Stadtratsbeschlüssen bereits für die Einführung einer Gesundheitskarte positioniert. Der Freistaat muss sich im Interesse aller Betroffenen für einen einfacheren Zugang zu medizinischen Leistungen öffnen!
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Die vorgesehene Ersetzung von Bargeld durch Sachleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und für ausgewählte Gruppen steht nicht mit dem Grundgesetz in Einklang.
Frau Nagel, machen Sie sich doch einmal die Mühe und lesen nicht nur das Grundgesetz, sondern beschäftigen sich ernsthaft mit Kommentierungen zu den Artikeln sowie mit der Rechtssprechung zur jeweiligen Thematik.
Dann werden Sie womöglich zur Erkenntnis kommen, dass die vorgesehene Ersetzung von Bargeld durch Sachleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und für ausgewählte Gruppen sehr wohl mit dem Grundgesetz sowie der Rechtssprechung im Einklang steht. Sie werden u.a. auf die Formulierung “im Prinzip” stoßen.
Als Landtagsabgeordnete belehre ich Sie als “Finanzprüferwürmchen aus der DDR” zwar ungern, aber ich mag es nicht, wenn man etwas zur Problematik Geld in die Welt setzt, was nicht der Wahrheit entspricht. Damit sind solche Aussage nichts weiter als Populismus. In Perfektion.
Ich empfehle auch Ihnen, meine Serie in der L-IZ zu verfolgen. Ich bin mir zu 100,0 % sicher, dass Sie da sehr viel für Ihre parlamentarische Arbeit mitnehmen können, falls es Ihre knapp bemessene Zeit zulässt, da Sie ja sehr “aktiv” sind, besonders in Leipzig.