Für Arbeitsgelegenheiten (AGH), das sind Beschäftigungsverhältnisse auf dem zweiten Arbeitsmarkt, hat das Jobcenter Leipzig jetzt das Interessensbekundungsverfahren für 2016 eröffnet. Bis zum 15. Oktober 2015 können Träger, Vereine und Verbände sinnvolle und kreative Konzepte für Arbeitsgelegenheiten einreichen, die auf die individuellen Erfordernisse und Bedürfnisse der leistungsberechtigten Menschen hier in Leipzig eingehen. Etwa 1.500 AGH-Stellen können im kommenden Jahr unterstützt werden.
Die zur Einreichung notwendigen Formulare und weiterführende Informationen, beispielsweise zu den Förderkonditionen, sind über http://www.leipzig.de/jobcenter abrufbar. Bei Fragen können sich interessierte Träger gern auch an das Team Öffentlich geförderte Beschäftigung des Jobcenters Leipzig wenden, dessen Kontaktdaten ebenfalls im Internet zu finden sind.
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II verfolgen das Ziel, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnvolle Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Integration zu fördern. Arbeitsgelegenheiten müssen zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Reguläre Arbeitsverhältnisse dürfen weder verdrängt noch beeinträchtigt werden.
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