Die Staatsregierung hat mit einem Maßnahmenpaket auf die steigende Anzahl von Flüchtlingen reagiert. Ein Punkt ist die personelle Stärkung der sächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Den drei Verwaltungsgerichten werden für die nächsten fünf Jahre 20 zusätzliche Richterstellen zur Verfügung stehen. Das entspricht der Besetzung von sechs kompletten Asylkammern.
Justizminister Sebastian Gemkow: “Der Rechtsstaat muss die ständig steigende Zahl gerichtlicher Asylverfahren in angemessener Zeit bewältigen können. Nur so kann zeitnah Rechtssicherheit für die betroffenen Asylbewerber gewährleistet werden. Die zusätzlichen 20 Richterstellen sind eine signifikante Verstärkung unserer Verwaltungsgerichte und sollen dazu beitragen, die Verfahrenszeiten zu verkürzen.”
Hintergrund: Mit der gestern getroffenen Kabinettsentscheidung sollen ausgehend von den aktuellen Prognosen für den Zugang an Asylbewerbern und Flüchtlingen organisatorische Maßnahmen im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen und bei der Bewältigung der Asylverfahren in Angriff genommen werden. Insbesondere dem personellen Mehrbedarf in den zuständigen Behörden und Verwaltungsgerichten wird Rechnung getragen. Im Mai 2015 sind bei den sächsischen Verwaltungsgerichten 323 Klagen und 279 Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in Asylverfahren anhängig geworden.
Im Juni 2015 waren es bereits 377 Klagen und 320 Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. Im gesamten Jahr 2015 sind 1.384 Klagen und 1.131 Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes eingegangen (2014: 1.697 und 1.204, 2013: 986 und 585). Neben der Verstärkung im richterlichen Bereich sollen, ebenfalls auf fünf Jahre befristet, auch sechs zusätzliche Stellen im mittleren Dienst für die Geschäftsstellentätigkeit der Gerichte zur Verfügung gestellt werden.
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