Das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig weist auf das seit Ende 2010 bestehende Fütterungsverbot für wild lebende Wasservögel an den stehenden Gewässern und deren Ufer im Stadtgebiet hin. Durch das Füttern der wild lebenden Wasservögel wie Enten, Schwäne und Blessrallen werden dem Gewässer in Form von unverbrauchtem Futter oder auch als Exkrement der Tiere im Übermaß Nährstoffe zugeführt und die Wasserqualität beeinträchtigt. Faulende Futterreste wiederum fördern die Entstehung gefährlicher Bakterien, welche zum Erkranken der Vögel führen können.
Die Stadt Leipzig hatte deshalb Ende 2010 eine “Allgemeinverfügung zum Fütterungsverbot” erlassen, welche auf http://www.leipzig.de eingesehen werden kann. Sie betrifft 100 Standgewässer, unter anderem den Kulkwitzer See, den Froschteich im Wildpark sowie den Schäfereiteich und den Silbersee in Lößnig-Dölitz. Aufgrund der vermehrt auftretenden Verstöße sind weitere Vor-Ort-Kontrollen geplant.
Das teilweise Füttern mit zum Teil altem oder sogar schimmligem Brot und anderen ungeeigneten Nahrungsmitteln schadet auch den Gewässern und Uferbereichen. Wild lebende Wasservögel sind auf den Menschen nicht angewiesen, da es in den Gewässern ausreichend Nahrung gibt, wie zum Beispiel Wasserpflanzen, Schilf, Wasserlinsen, Insekten, Krebstiere sowie Schnecken und Würmer.
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