Mehr Geld für mehr Häuser - so lassen sich die Neuerungen beim KfW-Förderprogramm für energetisches Sanieren ab 1. August zusammenfassen. Gute Nachrichten also für alle, die ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen. Am meisten profitiert laut Rainer Flegel, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen, aber weiterhin, wer sich vor einer Sanierung unabhängig beraten lässt.

“Ob Komplettsanierung mit Fassenddämmung, modernster Heiztechnik und Solaranlage auf dem Dach oder einfach der überfällige Einbau neuer Fenster – Maßnahmen zur energetischen Sanierung von privaten Wohngebäuden werden von der KfW finanziell unterstützt”, erklärt Flegel. Die Förderung gibt es entweder in Form eines sehr zinsgünstigen Kredits oder als Investitionszuschuss. Förderfähig sind sowohl die vollständige Sanierung eines Hauses als auch einzelne Vorhaben.

“Für alle Anträge, die ab 1. August gestellt werden, haben sich die Bedingungen nun noch einmal deutlich verbessert”, erläutert Rainer Flegel: “Der Förderhöchstbetrag für einen Kredit steigt um ein glattes Drittel, von 75.000 auf 100.000 Euro. Besonders interessant bei der Kreditvariante ist ebenfalls der wesentlich erhöhte Tilgungszuschuss. Dieser ist dann auch für Einzelmaßnahmen möglich. Außerdem kann die Förderung nunmehr für alle Häuser mit Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 1.2.2002 in Anspruch genommen werden – statt bisher dem 1.1.1995.” Sowohl die Förderhöhe als auch der Kreis der Förderberechtigten werden also spürbar vergrößert.

Wichtig für alle Sanierungswilligen bleibt jedoch in jedem Fall eine unabhängige Expertenmeinung: “Ein Energieberater analysiert die Ausgangssituation des Hauses, schlägt sinnvolle Maßnahmen vor und kennt außerdem die richtigen Förderprogramme”, informiert Flegel. Denn nur wenn Haus, Bewohner und Sanierungsplan zusammenpassen, sind am Ende alle zufrieden.

Bei allen Fragen zur energetischen Sanierung und öffentlichen Förderprogrammen sowie weiteren Fragen zu Energieeffizienz hilft die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Mietern und Eigentümern: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Terminvereinbarungen unter 0800 809 802 400.

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