Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben heute über Änderungen des Asylverfahrensrechts beraten. Die Justizministerkonferenz hat dazu beschlossen, Vorschläge für Änderungen des Asylverfahrensgesetzes näher zu prüfen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Justizminister Sebastian Gemkow: “Eine effektive Bearbeitung von Asylverfahren und eine schnelle Entscheidung über gestellte Asylanträge müssen Priorität haben. An diesen Zielen müssen sich alle Änderungsvorschläge für das Asylverfahrensrecht messen lassen. Der gegen die Stimmen der CDU-Justizminister beschlossene Antrag von Niedersachsen und Baden-Württemberg geht in die falsche Richtung. Denn er verfolgt das Ziel, die bereits geltenden Regelungen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren “zu überprüfen”.
Im Gegenteil: Diese Regelungen haben sich bewährt. Was Not tut, ist nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, damit Asylverfahren möglichst rasch und effizient rechtskräftig abgeschlossen werden können. Dies liegt nicht zuletzt im Interesse der Flüchtlinge selbst, die schnellstmöglich Klarheit über ihren Status erhalten wollen. Das zu gewährleisten ist Pflicht des Rechtsstaates.”
Sachsen hat bereits im Bundesrat einen Vorschlag zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes eingebracht. Dieser Vorschlag betraf den effizienteren Einsatz von Proberichtern in Asylsachen (Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 27. März 2015).
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