Frau Riedel aus Plauen werden 120 Euro von ihrem Mobilfunkanbieter für einen ihr unbekannten Bezahldienst in Rechnung gestellt. Dabei erhielt die Dame vor wenigen Tagen nur eine erneute Freundschaftsanfrage von einer ihrer Facebook-Freunde. Frau Riedel bestätigte die Freundschaft und gab auf Nachfrage ihre Mobilfunkrufnummer an ihre vermeintliche Freundin weiter.
Daraufhin bekam sie per SMS mehrere Zahlencodes auf Ihr Mobiltelefon geschickt, die sie an die neue (alte) Freundin weitergegeben sollte. Der Dank für den Gefallen, den sie ihrer “Freundin” getan hat, eine überhöhte Mobilfunkrechnung. Denn mit der Weitergabe der Zahlencodes erfolgte die Einlösung der Zahlenkombinationen zu Lasten der Mobilfunkrechnung von Frau Riedel.
Frau Riedel ist Opfer einer neuen Betrugsmasche auf Facebook geworden. Diese kopieren das Profil eines Freundes. Es wird eine neue Facebook-Identität mit einem gleichlautenden Namen und dem bislang verwendeten Profilbild erstellt. “Das ist den Betrügern ohne Probleme möglich, da für jeden die Facebook-Profilbilder zugänglich sind. Im Rahmen des Namens wird beispielsweise einfach ein Leerzeichen mit eingefügt und fertig ist ein neuer, täuschend echter Facebook- Nutzer”, erklärt Arleen Becker von der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach dem Anmeldevorgang werden dann an die Freunde des wahren Profilinhabers Freundschaftsanfragen gesendet. Bestätigt man diese, eröffnet einem der neue Freund sofort die Bitte nach der eigenen Mobilfunkrufnummer und den Zahlencodes, welche unmittelbar empfangen werden.
“Dabei ist absolute Vorsicht geboten. Diese kleinen und unscheinbaren Zahlencodes sind bares Geld wert”, warnt Arleen Becker. Mit der Weitergabe der Zahlencodes wird es den Betrügern möglich, diese bei Zahlungsdienstleistern einzulösen und dadurch die Handyrechnung des Opfers zu belasten. Die alleinige Weitergabe der Handyrufnummer führt jedoch nicht zu einer Belastung der eigenen Mobilfunkrechnung.
Generell ist es wichtig, auch vermeintlichen Freunden – sei es über Messenger oder über soziale Netzwerke – niemals per SMS zugesendete Bezahl- oder Bestätigungscodes weiterzugeben. “Am besten ist es aber, wenn man nach dem Erhalt einer erneuten Freundschaftsanfrage einfach persönlich beim Absender nachfragt. So kann man immer noch am besten klären, ob es sich wirklich um die persönliche Bekanntschaft handelt oder ein Schwindel durch Betrüger vorliegt”, so Becker weiter. Eine erneute Anfrage der gleichen Person kommt immer nur dann in Betracht, wenn der Freund vorher selbstständig aus der Freundesliste entfernt wurde.
Ratsuchende können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons: 0341-6962929.
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