In der heutigen Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Sächsischen Landtages war das Demonstrationsverbot am 19. Januar 2015 in Dresden Gegenstand einer Sachverständigenanhörung. Dazu erklärt Martin Modschiedler, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion: "Nach der heutigen Sachverständigenanhörung komme ich zu dem Ergebnis, dass die seinerzeit von der Polizeidirektion Dresden getroffene Entscheidung und Abwägung auch rückwirkend nachvollziehbar ist."
“In Anbetracht der Terroranschläge von Paris und der vorliegenden Gefahreneinschätzung des Bundeskriminalamtes musste kurzfristig und vor allem zum Schutz der Bürger vor einer unmittelbaren Terrorgefahr gehandelt werden, auch wenn dies einen Eingriff in das hohe Gut der Versammlungsfreiheit darstellte.
Die besonderen Umstände der Situation haben entschlossenes und schnelles Handeln erforderlich gemacht. Aus heutiger Sicht und nach umfassender Prüfung mag die Entscheidung formell und materiell zu kritisieren sein. Ob in einem ähnlichen Fall künftig anders vorgegangen werden müsste, kann erst aus der noch ausstehenden Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichtes abgeleitet werden. Aus unser Sicht war die getroffene Entscheidung jedoch umsichtig und stellt einen absoluten Einzelfall dar.”
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