Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Der Gesetzentwurf hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger: Er verpflichtet zur massenhaften anlasslosen Speicherung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von jeglichem Tatverdacht.
Hieran kann auch der durchsichtige Versuch der Umetikettierung nichts ändern. Für uns ist klar: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung muss gestoppt werden.
Sowohl Bundesverfassungsgericht als auch Europäischer Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung kassiert. Beide Gerichte haben sehr hohe rechtliche Hürden vorgegeben. Diese nimmt der vorliegende Entwurf absehbar nicht. So werden beispielsweise Berufsgeheimnisträger nach wie vor nicht von der Speicherpflicht ausgenommen.
Zudem ist der vorliegende Entwurf juristisch unklar formuliert. Unklar bleibt beispielsweise, was unter Messenger-Diensten zu verstehen ist. Eine vom Bundesverfassungsgericht angemahnte “Überwachungsgesamtrechnung” wird auch mehr als zwei Jahre nach den ersten Snowden-Enthüllungen nicht aufgemacht.
Ob die Vorgaben zur Datensicherheit eingehalten werden können, erscheint aus heutiger Perspektive fraglich. Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei gilt im Zweifelsfall für alle, nur nicht für den Staat. Er sichert sich das Recht, auch illegal erworbene Daten verwerten zu können.
Das höchst umstrittene Vorhaben soll nun im parlamentarischen Hauruck-Verfahren verabschiedet werden. Durch ihr ideologisches Festhalten an einem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ohne empirisch belegten Nutzen erweist die Bundesregierung den Strafverfolgungsbehörden einen Bärendienst. Zudem gefährdet sie unsere Freiheitsrechte nachhaltig.
Achselzuckend nehmen Union und SPD mittlerweile hin, dass immer wieder Gerichte als bürgerrechtliche Korrektive einer freiheitsgefährenden großen Koalition wirken müssen. Dies ist auch ein gesetzgeberisches Armutszeugnis. Die Vorratsdatenspeicherung gehört endgültig auf die Müllhalde der Geschichte.
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