Nach mittlerweile rund 2000 Immobiliendarlehensverträgen, die die Verbraucherzentrale Sachsen seit Beginn des Jahres 2014 geprüft hat, steht fest: Die Widerrufsbelehrungen in rund 75 Prozent der geprüften Darlehensverträge sind falsch. Damit können die Verträge auch Jahre später widerrufen werden und Betroffene mehrere tausend Euro sparen.
“Seit Monaten senden uns Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Immobiliendarlehensverträge zu, um sie von unseren Rechtsexperten ausführlich prüfen zu lassen”, erklärt Andrea Heyer, Finanzexpertin und Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Sachsen. “In der großen Mehrzahl aller Fälle ergibt sich dabei, dass die Widerrufsbelehrungen den gesetzlichen Anforderungen nicht Stand halten. “Mit unserem schriftlichen Prüfungsergebnis in der Hand können Betroffene dann mit der Bank in Verhandlung treten.” Fehler in den Widerrufsbelehrungen wurden sowohl bei Großbanken, Volks- und Raiffeisenbanken als auch bei regionalen Sparkassen festgestellt.
In vielen Fällen hatten die Banken mit den Betroffenen eine so genannte Vertragsverlängerung vereinbart, die sich nach einer genauen, rechtlichen Prüfung der Unterlagen als Neuvertrag entpuppte. Bei einem Neuvertrag ist der Betroffene nochmals über sein Widerrufsrecht zu belehren. Unterlassen die Banken diese Hinweise, kann der Verbraucher den Vertrag widerrufen. “In vielen Fällen fehlt es zudem an einer ordnungsgemäßen Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist, oder es wurde schlichtweg nicht klar und deutlich darüber informiert, wie und wohin der Widerruf erfolgen kann bzw. welche Folgen er hat”, erklärt Heyer.
Wenn der Kreditnehmer den Vertrag nach vielen Jahren widerruft, berufen sich die Banken meist als rettenden Strohhalm auf den Tatbestand der Verwirkung. “Dahingehend stellt die Rechtsprechung jedoch sehr strenge Anforderungen, so dass man sich davon nicht vorschnell einschüchtern lassen sollte. Zwar müssen Kreditnehmer im Falle des Widerrufs oft auch mit starkem Gegenwind der Banken rechnen, hält man sich jedoch vor Augen, dass es in den meisten Fällen um mehrere tausend Euro geht, lohnt es sich schon, standhaft zu bleiben”, rät Heyer allen Betroffenen. Versierte Hilfe durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt ist dabei oft sehr hilfreich.
Der Vertragswiderruf kann für den Betroffenen finanziell sehr vorteilhaft sein und nicht selten eine Ersparnis von rund 10.000 bis 15.000 Euro bedeuten. Erfolgt ein wirksamer Widerruf, wird das alte Darlehen rückabgewickelt. Dann müssen Betroffene zwar den erhaltenen Kredit mit dem vertraglich vereinbarten Zinssatz an die Bank zurückzahlen, allerdings muss auch die Bank die bisher erbrachten Raten verzinst zurückzahlen. Insbesondere aber ist im Falle des berechtigten Widerrufs keine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen, die fällig werden würde, wenn es sich um eine vorzeitige Kreditablösung handeln würde.
Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, kann der Vertrag auch nach Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Juni 2014 grundsätzlich noch jederzeit widerrufen werden. Das Widerrufsrecht erlischt aufgrund der Rechtslage seit dem Jahr 2002 in diesem Fall nicht.
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet auch weiterhin eine schriftliche Prüfung der Widerrufsbelehrungen zum Festpreis von 70 € pro Vertrag an. Ratsuchende können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons: 0341-6962929.
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