"Das Juni-Hochwasser 2013 hat in Sachsen deutlich größere Schäden verursacht als zunächst angenommen". Darüber informierte heute Umweltminister Thomas Schmidt bei seiner Berichterstattung zum Wiederaufbau nach der Flut. "Bisher sind aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder 1,8 Milliarden Euro für die Schadensbeseitigung in Sachsen vorgesehen. Nach heutigem Stand wird Sachsen rund 480 Millionen Euro mehr benötigen", so Schmidt. Noch vor einem Jahr war Sachsen von einem Mehrbedarf von lediglich 200 Millionen Euro ausgegangen.
Gründe für den nochmals gestiegenen Mehrbedarf sind zum einen die unerwartet hohen Antragseingänge im Bereich der Förderung von Privaten, Vereinen und Unternehmen zum Ende der Antragsfrist am 31. Dezember 2014. 20 Prozent der 6 332 Anträge gingen in der letzten Woche des Jahres 2014 ein. Der Fördermittelbedarf liegt damit bei voraussichtlich rund 360 Millionen Euro. Der noch vor einem Jahr prognostizierte Bedarf an Zuwendungen wird damit um mehr als 120 Millionen Euro überschritten.
Zum anderen ergibt sich für die sächsischen Kommunen und Landkreise im Ergebnis einer Überprüfung ihrer Wiederaufbaupläne ein um rund 150 Millionen Euro höherer Bedarf. Grund sind Kostenerhöhungen und zunächst verdeckte Spätschäden. Die Kommunen und Landkreise können noch bis zum 30. Juni 2015 Zuwendungen für Maßnahmen zur Schadensbeseitigung bei den Bewilligungsstellen beantragen. Erst nach diesem Datum kann eingeschätzt werden, wie hoch der durch das Junihochwasser 2013 verursachte Gesamtschaden endgültig ist. Deshalb kann auch erst dann die abschließende Verteilung der restlichen Mittel aus dem Aufbauhilfefonds unter den Ländern erfolgen.
“Unser Ziel ist es, dass die bereit gestellten Mittel für die Beseitigung der in Sachsen entstandenen Schäden genutzt werden”, so der Minister weiter. Aktuell (Stand: 20. April 2015) haben die Träger kommunaler Infrastruktur 4 769 Anträge mit einem Zuschussvolumen von 670,8 Millionen Euro gestellt. Von den in diesem Bereich erwarteten Anträgen sind damit bisher etwa zwei Drittel bei den Bewilligungsstellen, der Sächsischen Aufbaubank (SAB) sowie dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSUV) eingegangen. “Nach dem Antragsschluss für Private und Unternehmer müssen nun die Kommunen und Landkreise, deren Infrastruktur bei Hochwasser besonders stark betroffen war, das nahende Fristende im Blick behalten. Es bleiben nur noch knapp zehn Wochen, um Anträge auf Zuwendungen zu stellen”, betonte der Minister.
Die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfonds (EUSF) in Höhe von rund 74,8 Millionen Euro wurden pünktlich zum Ablauf der für den 18. März 2015 festgelegten Frist abgerechnet. “Sachsen hat seine Hausaufgaben gemacht und die Gelder fristgerecht ausgezahlt”, betonte Minister Schmidt weiter. Mit den Geldern aus dem EUSF wurden Katastrophenbekämpfungskosten der Kommunen sowie Beräumungs- und Sicherungsmaßnahmen an der Gewässerinfrastruktur finanziert, insbesondere an Hochwasserschutzanlagen.
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