Mit Blick auf den Internationalen Tag des Artenschutzes (3. März) verweist der NABU Sachsen auf die in Deutschland besonders gefährdeten Fledermäuse und ruft zur Erhaltung und Neuschaffung von Fledermausquartieren an Gebäuden auf. 20 der 24 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Sachsen heimisch. Sechs Arten sind stark gefährdet: Die Kleine Hufeisennase, die Bechstein-, Nord- und Mopsfledermaus sowie die Kleine Bartfledermaus und das Graue Langohr.
Sieben weitere Arten gelten als gefährdet, zwei Arten sind durch ihre extreme Seltenheit gefährdet. Erst vor wenigen Jahren wurde das Vorkommen der seltenen Nymphenfledermaus ermittelt, die eng an alte, naturnahe Laubwälder gebunden ist.
Fledermäuse konzentrieren sich in Gesellschaften und sind durch die Zerstörung ihrer Versteckplätze in und an Gebäuden sowie in spalten- und höhlenreichen Bäumen besonders gefährdet. Als Insekten-Jäger leiden sie auch unter dem Rückgang ihres nächtlichen Beuteangebotes. Oft werden Fledermaus-Quartiere vom Menschen unbewusst zerstört. Besonders höhlenreiches Altholz wird noch immer aus dem Wald entfernt. Dachböden werden renoviert und mit Holzschutzmitteln behandelt, Hohlräume ausgeschäumt, Fugen durch Dämmung versiegelt und Einschlüpfe verschlossen. „Beim Schutz der Tiere kann sich jeder beteiligen. Vieles ist möglich und bedarf meist nur eines geringen Aufwands. In erster Linie ist der Erhalt bestehender Fledermausquartiere erforderlich. Aber auch das Anlegen künstlicher Quartiere wie Fledermauskästen und Einbausteine in der Fassade, das Vermeiden von Pestiziden oder ein fledermausfreundlicher Garten zur Förderung nachtaktiver Insektenarten hilft den Fledermäusen“, so NABU-Experte Ulrich Zöphel. Wichtige Fledermausquartiere werden ehrenamtlich betreut, um die Bestände zu überwachen und Gefährdungen möglichst frühzeitig abzuwenden.
Auch Windkraftanlagen stellen eine Gefahr für die heimischen und im besonderen Maße auch für migrierende Fledermäuse aus dem europäischen Umland dar, wenn sie nicht auf Standorten geplant werden, die aus Naturschutzsicht als konfliktarm eingestuft werden. Einer aktuellen Studie des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung zufolge sterben jährlich 250.000 Tiere an den Folgen von Kollisionen mit den Rotorblättern oder dem sogenannten Barotrauma, welches durch große Luftdruckänderungen an den Rotorblättern erzeugt wird und bei dem die inneren Organe der Tiere zerreißen können.
„Deutschland trägt hier eine ganz besondere Verantwortung nicht nur für die heimischen, sondern alle europäischen Fledermausarten. Als Transitland für wandernde Fledermäuse muss der Artenschutz im Vordergrund stehen“, so NABU-Präsident Tschimpke. „Als Vertragsstaat des EUROBATS-Abkommens hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, den Fledermausschutz bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen.“
Studien belegen, dass insbesondere der Naturraum sowie Witterungsverhältnisse wie Temperatur, Niederschlag und Windgeschwindigkeit die Aktivität von Fledermäusen im Umfeld von Windenergieanlagen bestimmen. Wälder und waldreiche Standorte zählen zu den sensiblen und daher konfliktreichen Gebieten. Hier finden sich Jagdhabitate, Tages- und Winterquartiere vieler Fledermausarten. Von Windkraft besonders gefährdete Arten wie die Rauhautfledermaus, der Große wie auch der Kleine Abendsegler oder die Zwergfledermaus nutzen Wälder, besonders mit hohem Altholzanteil, als Tages- und Winterquartiere. Daher sollten Waldstandorte möglichst nicht für die Windenergienutzung herangezogen werden.
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