Nach der Verständigung am letzten Freitag im Bundesrat zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern fordert die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen weitere Schritte für eine humanitäre Flüchtlingspolitik in Sachsen.

“Die Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden im Freistaat sollte dringend verbessert werden. Die Staatsregierung muss sich für die zügige Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende einsetzen”, fordert Petra Zais, die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion. “Die Einigung im Bundesrat macht dies möglich. Andere Länder haben angekündigt, die Gesundheitskarte für Asylsuchende nun einzuführen.”

“Das derzeitige für Asylsuchende geltende Verfahren, vor jeder Notversorgung beim Sozialamt einen Behandlungsschein beantragen zu müssen, ist nicht nur bürokratisch, es ist auch diskriminierend. Dabei entscheidet zumeist medizinisch ungeschultes Personal in den Sozialämtern darüber, ob eine ärztliche Behandlung bei Asylsuchenden erforderlich ist”, kritisiert die Abgeordnete.”Vorsorgende Untersuchungen sind bislang für sie überhaupt nicht vorgesehen. Diese Zustände müssen endlich der Vergangenheit angehören.”Die Grüne-Landtagsfraktion hatte schon im Februar in einem Positionspapier die Ausgabe von Gesundheitskarten für Asylsuchende gefordert.

“Die Aussagen der neuen Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) nach der Bundesratsentscheidung am Freitag, lassen befürchten, dass CDU und SPD derzeit keine Einführung von Gesundheitskarten in Sachsen plant. Das ist fatal und weist in die falsche Richtung.”

“Es ist ein Gebot der Mitmenschlichkeit, Flüchtlinge angemessen gesundheitlich zu versorgen. Zudem sinkt die Bürokratie durch den Entfall des entwürdigenden Gangs zum Sozialamt”, bekräftigt Zais.

Positionspapier der Grünen-Landtagsfraktion (Februar 2014) – siehe Punkt 5
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/PP_Flucht_und_Asyl-final_2014_02_05.pdf

Hintergrund: In Bremen erhalten Flüchtlinge seit dem Jahr 2005 Gesundheitskarten (“Bremer Modell”). Der dort regierende Senat hat mit der Krankenkasse AOK eine Vereinbarung dazu getroffen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar