"Es ist eine Illusion zu glauben , dass es TTIP oder CETA ohne Einschränkungen des demokratischen Rechts auf Gesetzgebung geben wird". Das Kampagnennetzwerk Campact begrüßt, dass sich die Bundesländer nun in die Diskussion um TTIP einschalten. In einer Initiative des Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachen wird gefordert, auf Investorenschutz zu verzichten und das Recht auf Gesetzgebung zu erhalten.
Maritta Strasser kommentiert: “Wenn die Länder ihre Bedenken ernst meinen, dürfen sie TTIP und das Schwesterabkommen CETA mit Kanada nicht ratifizieren, wenn sie Investorenklagen enthalten. Nach derzeitigem Stand werden TTIP und CETA die Sonderklagerechte für Konzerne trotz aller Proteste vorsehen, und das ist kein Zufall. Es ist ja gerade das Ziel dieser Abkommen, die demokratischen Rechte von Parlamenten zu beschränken, die von Konzern-Lobbyisten als Quelle ärgerlicher Handelshemmnisse betrachtet werden.”
Gleichzeitig bereitet die EU-Kommission weitere Abkommen vor, zum Beispiel mit Vietnam und Singapur vor, die ebenfalls Regelungen zum Investor-State-Dispute-Settlement (ISDS) enthalten.
“Der Bundesrat benennt die Risiken von Investorenklagen zutreffend,” so Strasser weiter “allerdings ist die einzig schlüssige Konsequenz aus dieser Analyse, überhaupt keine Handelsabkommen mehr zu ratifizieren, die solche Klauseln enthalten. Nicht mit den USA und Kanada, aber auch nicht mit Vietnam und Singapur. Wir müssen aus dem System der Paralleljustiz für Konzerne aussteigen.”
Zum Campact-Appell und Hintergrundinformationen: www.campact.de/ttip
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