Der SPD-Bundestagsabgeordnete und wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Wolfgang Tiefensee, erklärt zum heute beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs: "Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs schützen wir den Mittelstand und das Handwerk und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit, auch in Leipzig", stellt der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Tiefensee fest.
Künftig können im Geschäftsverkehr Zahlungsfristen bis zu höchstens 60 Tage vereinbart werden. Eine längere Frist wird nur dann zulässig sein, wenn sie ausdrücklich getroffen und für den Gläubiger nicht grob nachteilig ist. Es bleibt jedoch dabei, dass Rechnungen in der Regel innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen sind. Striktere Fristen werden für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern festgesetzt: In diesen Fällen werden die Zahlungsfristen auf höchstens 30 Tage beschränkt. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die diese Regelungen umgangen werden sollen, sind zudem gesetzlich ausgeschlossen und damit unwirksam.
Bisher mussten oft gerade mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten. Rechnungen durch die Auftraggeber wurden meist erst spät gezahlt. Lange Zahlungsfristen von über drei Monaten waren nicht unüblich. Für die kleineren und mittleren Unternehmer hatten diese Zeitrahmen ein großes Risiko, denn sie liefen Gefahr, eigene Rechnungen und Angestellte nicht mehr bezahlen zu können, obwohl die Betriebe auf dem Papier deutlich im “Plus” waren. Zahlungsunfähigkeit und daraus resultierende Insolvenzen waren oft die Folge.
“Mit unserem Gesetz zeigen wir der laxen Zahlungsmoral die rote Karte und setzen auf “Fair Play” im geschäftlichen Zahlungsverkehr. Die Zeiten, in denen mittelständische Betriebe und das Handwerk finanziell viel zu weit in Vorleistung treten mussten, sind damit endgültig vorbei”, erklärt der SPD-Abgeordnete Wolfgang Tiefensee.
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