Die Stadt Leipzig wird auch 2015 im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten kulturelle und künstlerische Projekte fördern. Grundlagen sind die Beschlüsse der Ratsversammlung "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen" und "Richtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen". Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Annahmeschluss für die Anträge auf Fördermittel ist Dienstag, der 30. September 2014 (Posteingang bei der Stadt Leipzig). Empfohlen wird eine Zusendung bzw. Abgabe mit zeitlichem Abstand zum Stichtag, um bei Unklarheiten in der Antragstellung Rückfragen beim Antragsteller zu ermöglichen. Formlose Anträge und Anträge per E-Mail können nicht bearbeitet werden.
Die Schwerpunkte der städtischen Kulturförderung 2015 sowie Informationen und Hilfestellungen zum Förderverfahren sind unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abrufbar, ebenso die Antragsformulare. Letztere sind auch im Kulturamt, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, Zi. 351, zu erhalten.
Alle Antragsteller haben die Möglichkeit, sich vor Antragstellung im Kulturamt beraten zu lassen. Bei einer erstmaligen Beantragung der Förderung ist eine Beratung im Kulturamt besonders zu empfehlen.
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