Die Grüne-Fraktion möchte den Familiennachzug für syrische Flüchtlinge zu ihren in Sachsen lebenden Verwandten erleichtern. Über einen entsprechenden Antrag soll das Parlament in der kommenden Sitzungswoche am Donnerstag, 30. Januar, entscheiden.
“Die finanziellen Hürden, die das Innenministerium für den Nachzug von syrischen Familienangehörigen aufgestellt hat, sind so hoch, dass kaum jemand davon Gebrauch machen kann. Angesichts der anhaltend kritischen Situation in Syrien und den Anrainerstaaten ist das tragisch”, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag.
“Die Verpflichtung zur kompletten Kostenübernahme für Unterkunft, Verpflegung, Krankheit, Pflege, Behinderung und Schwangerschaft durch die in Sachsen lebenden Syrer als Voraussetzung für den Familiennachzug verhindert humanitären Flüchtlingsschutz”, ärgert sich die Abgeordnete. “Wir fordern mit unserem Antrag, dass die in Sachsen lebenden Syrer nur für Kost und Logis ihrer Verwandten aufkommen müssen.”
“Eine weitere Hürde ist die kurze Geltungsdauer der sächsischen Anordnung von November 2013 bis Ende Februar 2014. Und dabei sind das Verfahren und die Voraussetzungen für den Nachzug noch nicht einmal in den einschlägigen Beratungsstellen bekannt. Ernst gemeintes Bemühen um Flüchtlingsschutz sieht anders aus, Herr Minister Ulbig.”
Der grüne Antrag “Aufnahme von syrischen Flüchtlingen in Sachsen” (Drs. 5/13538)
www.gruene-fraktion-sachsen.de/6b461f19.l
Antwort auf Mündliche Anfrage, 89. Plenarsitzung, 18. Dezember 2013, S.9351
www.gruene-fraktion-sachsen.de/7b531f3e.l
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