Zur Vorstellung der Tätigkeitsberichte des Sächsischen Datenschutzbeauftragten erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Offenbar hat der Sächsische Ministerpräsident Tillich (CDU) und die schwarz-gelbe Staatsregierung nach dem NSA-Skandal noch keine ernst zu nehmenden Anstrengungen unternommen, die Datensicherheit für Sachsens Bürger und Unternehmen zu erhöhen.
Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte, Bernhard Bannasch, bekräftigte etwa die Forderung, nach Ausweitung der Möglichkeiten verschlüsselter E-Mail Kommunikation mit Landes- und Kommunalbehörden, etwa auch bei email-Bewerbungen. Hier muss die Staatsregierung handeln.
“Erneut kritisiert der Datenschutzbeauftragte Datenschutzverstöße der sächsischen Polizei im Zusammenhang mit polizeilichen Datenbanken IVO und PASS. So habe etwa die fehlende Löschung im Polizeilichen Auskunftssystem PASS in einem nachgewiesenen Fall zu beruflichen Nachteilen geführt, in einem anderen Fall sei eine Person wegen Namensverwechslung infolge einer IVO-Recherche mit Ermittlungsmaßnahmen überzogen worden”, so Lichdi.
“Auch hebt der Datenschutzbeauftragte hervor, dass ein Anstieg an Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte wegen des nicht dienstlich veranlassten Abrufs personenbezogener Daten aus polizeilichen Informationssystemen zu beobachten sei.” Dies zeigt, dass das Misstrauen gegenüber ausufernden Datensammlungen der Polizei mehr als angebracht ist.
Schließlich beanstandet der Datenschutzbeauftragte auch in seinem aktuellen Bericht, dass die Staatsanwaltschaft Dresden entgegen der gesetzlichen Vorschrift namentlich bekannte Betroffene von der massenhaften Funkzellenabfrage anlässlich des 19. Februar 2011 in Dresden nicht von Amts wegen benachrichtigt. Dieser rechtswidrige Zustand muss dringend beendet werden.
“Der Datenschutzbeauftragte verweist zurecht darauf, dass solche Fälle das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des Umgangs mit personenbezogenen Daten durch die Polizei massiv beeinträchtigen.”
In der Datenbank IVO waren mit Stand 2012 rund 8 Millionen Datensätze gespeichert.
Kleine Anfrage “Datenspeicherung in der Integrierten Vorgangsbearbeitung der Polizei (IVO)” (Drs. 5/10360)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10360&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1
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