Zur heutigen Fachregierungserklärung "Justiz in Sachsen: Garant für einen modernen Rechtsstaat" des sächsischen Staatsministers der Justiz und für Europa, Dr. Jürgen Martens, erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Die unabhängige Justiz ist eine der tragenden Säulen unseres Gemeinwesens. Das im Grundgesetz niedergelegte und auch in der Sächsischen Verfassung erwähnte Rechtsstaatsprinzip ist für uns eine Verpflichtung, die wir nicht hoch genug einschätzen können.
Gerade mit Blick vor allem auf die sächsischen Richter und Staatsanwälte gilt: Die Justiz im Freistaat Sachsen ist durch und durch unabhängig. Die von der Opposition so gerne apostrophierten `sächsischen Verhältnisse’ gibt es einfach nicht. Sie sind verantwortungslose politische Polemik.
Es ist für uns eine beständige Aufgabe, den Anspruch für alle Bürger auf uneingeschränkten Zugang zur Justiz zu gewährleisten und den Justizstandort Sachsen an die Anforderungen eines modernen Staates mit effizienten Strukturen anzupassen. Mit dem Standortkonzept aus dem Jahr 2011 ist dies gelungen. Für die Umsetzung dieses langfristigen Konzeptes bin ich unserem Justizminister, Dr. Jürgen Martens, und seinen Mitarbeitern im Staatsministerium der Justiz und für Europa außerordentlich dankbar.
Und: Oft wird in öffentlichen Debatten über die Justiz eine Gruppe vergessen: Die Anwälte sind unverzichtbare und unabhängige Organe der Rechtspflege. Zentrales Kriterium des Rechtsstaates ist, dass jedem Bürger ein faires Verfahren zusteht. Denn gerade im Strafverfahren geht es dabei nicht nur um Schuld oder Unschuld, sondern um persönliche Freiheit, Rehabilitation oder gesellschaftlichen Totalabsturz. Beschuldigte stehen in einem Ermittlungsverfahren und bei der Anklage dem Staat mit seinem gesamten Apparat alleine gegenüber. Nur unabhängige Rechtsanwälte gewährleisten dabei ein faires Verfahren.
Wer wie der Präsident des Landgerichts Dresden, Gilbert Häfner, öffentlich fordert, Anwälten einen finanziellen Anreiz zu geben, wenn sie das Verfahren beschleunigen und damit einem Organ der Rechtspflege anbietet, deren Mandantenrechte abzukaufen, legt er die Axt an Wurzel des Rechtsstaats.”
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