Heute fand in Leipzig die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie mehrerer Abgeordnete der Linken zur Unterfinanzierung der Schulen in freier Trägerschaft statt. Vor vollem Saal debattierten die Parteien auf intensive Nachfragen des Gerichtes drei Stunden auf fachlich hohem Niveau die strittigen Finanzierungsgrundlagen zu den freien Schulen.
Der Prozessbevollmächtigte der Antragsteller, Prof. Dr. Friedhelm Hufen, äußerte sich dazu wie folgt: “Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, dass sich die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes intensiv mit unseren Argumenten auseinandergesetzt haben. Präzise Fragen wurden sowohl zur Streichung der Schulgelderstattung, zur Verlängerung der Wartefrist als auch zur Kopplung der Zuschusshöhe an Mindestschülerzahlen gestellt. Das Gericht hat sich darauf eingelassen, die Gesamtsituation der Schulen in freier Trägerschaft in den Blick zu nehmen. Ich erhoffe mir, dass das Verfassungsgericht das Verfahren zum Anlass nimmt, um grundsätzliche Erwägungen zur rechtssicheren und angemessenen Finanzierung der freien Schulen im Freistaat Sachsen zu treffen.”
Der Termin der Urteilsverkündung wurde vom Gericht auf Freitag, den 15. November, 10 Uhr, festgesetzt.
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