Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat heute eine Klage der Landtagsfraktionen von Linken, SPD und Grünen verhandelt, die die Regelungen zur Finanzierung freier Schulen im Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 angreift.
Dazu erklärt Norbert Bläsner, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: “Die Koalitionsfraktionen im Landtag haben damals einen aus meiner Sicht gelungenen Kompromiss gefunden, die 2010 vom damaligen CDU-Kultusminister Roland Wöller geplanten Streichorgien bei freien Schulen zu verhindern. Unser Ziel war und ist es, eine funktionierende Balance zwischen staatlichen und freien Schulen in Sachsen zu finden.
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Der Aufholprozess bei der Gründung von freien Schulen, den Sachsen nach der Wende hatte, ist nun abgeschlossen. Trotzdem werden die freien Schulen auch mit den neuen Regelungen fair finanziert. Keine freie Schule in Sachsen musste aus finanziellen Gründen schließen, weiterhin werden freie Schulen gegründet, weiterhin wird es keinem Schüler aus finanziellen Gründen verwehrt, eine freie Schule zu besuchen. Und das wird so bleiben. Die freien Schulen haben in der FDP-Fraktion weiterhin einen Ansprechpartner für ihre Interessen. Wir bekennen uns ganz klar zu einer fairen Finanzierung – fair den freien Schulen gegenüber und fair den staatlichen Schulen gegenüber.”
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