Betreiber von Windkraftanlagen sollen für den Wertverlust betroffener Grundstücke haften und deren Eigentümer entschädigen, fordert die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag. "Dies ist eine klare Gerechtigkeitsfrage", sagt Fraktionschef Holger Zastrow. "Es ist nicht einzusehen, warum die Windkraftbetreiber dank der EEG-Subventionen praktisch Geld drucken und die Eigentümer betroffener Grundstücke hilflos dem Wertverfall ihrer Grundstücke zuschauen müssen."
In Gesprächen mit Bürgerinitiativen höre er immer wieder von dem Problem, dass Immobilien im Bereich von Windkraftanlagen enorm an Wert verlören, schildert Zastrow: “Niemand möchte auf einem Grundstück wohnen, dessen Blick in die Landschaft verspargelt ist, auf dem die Anlagen zu hören und durch Vibrationen zu spüren sind und die sogar im Schlagschatten der Rotorblätter liegen – von den latenten Sicherheitsrisiken ganz abgesehen.”
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Der Wert der Grundstücke sinke teilweise dramatisch, sogar bis zur Unverkäuflichkeit, sagt Zastrow. “Selbst wenn die Eigentümer gar nicht verkaufen wollen, bereitet ihnen das erhebliche Probleme. Beispielsweise müssen Banken bei der Anschlussfinanzierung von Krediten oder der Beleihung der Immobilien den gesunkenen Wert berücksichtigen – was ‘bestenfalls’ zu horrenden Zinsen führt, schlimmstenfalls zur Verweigerung von Krediten.”
Anders als Grundstückseigentümer, die durch Bergbau umgesiedelt werden müssen, gebe es für die Betroffenen von Windkraftanlagen keinerlei Entschädigungen, bemängelt Zastrow. “Hier müssen wir Wege finden, die Grundstückseigentümer durch die Windkraftbetreiber angemessen entschädigen zu lassen”, fordert er. “Denn Eigentum verpflichtet – auch das Eigentum an Windkraftanlagen.” Grundlage für eine angemessene Entschädigung könne ein Verkehrswertgutachten eines zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte sein.
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