Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat anlässlich des Starts des Betreuungsgeldes des Bundes eine neue Internetseite geschalten. Unter www.familie.sachsen.de/bundesbetreuungsgeld.html sind alle Informationen abrufbar, zum Beispiel auch zur Anrechnung anderer sozialer Leistungen. Antragsformulare für das Betreuungsgeld stehen landesweit im elektronischen Bürgerservice "Amt24" zur Verfügung.
Im Serviceportal können sich die Eltern außerdem über den Ablauf des Verfahrens informieren und erhalten Anschriften und Telefonnummern der Dienststellen, die die Anträge entgegennehmen.
Das flächendeckende Angebot an Betreuungsgeld-Formularen ist der Auftakt zu einer Initiative des sächsischen Service-Portals Amt24: Häufig benötigte Formulare sollen künftig überall in Sachsen über Amt24 erhältlich sein – unabhängig davon, ob für das Verfahren eine Stadt oder Gemeinde, ein Landkreis oder eine staatliche Behörde zuständig ist. Über die Umsetzung haben sich die Sächsische Staatskanzlei und das Staatsministerium der Justiz und für Europa mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag verständigt. Darüber hinaus werden Amt24-Formulare schrittweise in ein ausfüllbares HTML-Format umgewandelt und somit schon heute für spätere Online-Verfahren fit gemacht.
Das Online-Portal des Freistaates und der sächsischen Kommunen hält derzeit 6.500 elektronische Formulare zu Verfahren und Dienstleistungen der Verwaltung bereit. Monatlich mehr als eine Million Mal werden Amt24-Daten im Internet abgerufen, jede vierte der direkt aufgerufenen Seiten war ein Formular. Die redaktionelle Leitung von Amt24 liegt bei der Sächsischen Staatskanzlei, das Staatsministerium der Justiz und für Europa verantwortet die technische Weiterentwicklung und den Betrieb.
Amt24-Informationen und Formular zum Betreuungsgeld:
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/zflink.do?&modul=VB&id=762909
www.familie.sachsen.de/bundesbetreuungsgeld.html
Keine Kommentare bisher