Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland und Kultusministerin Brunhild Kurth haben am gestrigen Dienstag den Gewerkschaften ein umfangreiches Eckpunktepapier zur Gestaltung des Generationswechsels im Schulbereich vorgelegt. Die Staatsregierung möchte diesen Prozess gemeinsam mit den Gewerkschaften begleiten und unterstützen. Im Fokus stehen dabei vor allem die Themen Nachwuchsgewinnung und Nachwuchssicherung bei den Lehrkräften, Gestaltung der Übergänge in der Lehrerausbildung und beim Berufseinstieg sowie die Attraktivität des Lehrerberufs im Freistaat Sachsen.
Oberste Priorität kommt aber immer der Unterrichtsversorgung an den sächsischen Schulen zu.
Finanzminister Unland: “Im Hinblick auf das kommende Schuljahr bleibt das Thema Generationswechsel an den Schulen eine zentrale Aufgabe. Das Land ist aber gegenwärtig mit der Beseitigung der Schäden durch das Hochwasser und den finanziellen Folgen beschäftigt. Das Zusammentreffen dieser Ereignisse hat uns veranlasst, in einem ungewöhnlichen Schritt den Gewerkschaften ein Angebot vorzulegen.”
Landesbezirklicher Tarifvertrag zur Altersteilzeit
Um den Generationenwechsel in der Lehrerschaft zu gestalten soll für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen ein landesbezirklicher Tarifvertrag zur Altersteilzeit abgeschlossen werden. Angestrebt wird eine lineare Altersteilzeit für bestimmte Jahrgänge jeweils zum 1. August 2014 und 1. August 2015. Während der Altersteilzeit sollen die finanziellen Einbußen entsprechend dem Altersteilzeitgesetz teilweise ausgeglichen werden. Um die Unterrichtsversorgung an den Schulen sicher zu stellen, kann die Altersteilzeit nur dann gewährt werden, wenn gleichzeitig eine adäquate Nachbesetzung der frei werdenden Stelle an der jeweiligen Schule gesichert ist.
Finanzminister Unland: “Mit dieser Lösung kommen wir einer wesentlichen Forderung der Gewerkschaften entgegen und sichern gleichzeitig die Unterrichtsversorgung an den Schulen. Wir brauchen eine kluge Regelung, die das Gleichgewicht der Generationen in den Lehrerzimmern wieder herstellt und die Bildung der jungen Menschen weiterhin auf hohem Niveau ermöglicht.”
Eingruppierung der Lehrkräfte
Der Freistaat möchte im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Eingruppierung der Lehrkräfte verbessern. Im Bereich der Mittelschulen soll im Rahmen der anstehenden Dienstrechtsreform die Stellenobergrenze für die Stellen A13/E13 von derzeit 35 v.H. stufenweise bis auf 66 v.H., beginnend ab dem 1. August 2014, angehoben werden.
Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …
Im Bereich der Förderschulen werden die Voraussetzungen geschaffen, dass voll ausgebildete Lehrkräfte an Förderschulen mit Abschluss nach dem Recht der ehemaligen DDR, die über eine sonderpädagogische Hochschulausbildung verfügen, stufenweise zum 1. August 2014 nach E 13 höhergruppiert werden können.
Kultusministerin Brunhild Kurth: “Ich freue mich darüber, dass die Höhergruppierung der Mittelschullehrer und Förderschullehrer nun möglich ist. Damit lässt sich der Generationswechsel in den Lehrerzimmern deutlich besser gestalten. Die schrittweise Anpassung der Lehrergehälter ist für die Attraktivität des Lehrerberufs enorm wichtig.”
Anwärterbezüge
Der monatliche Anwärtergrundbetrag soll zum 1. Januar 2015 um weitere 25,00 EUR angehoben werden. Die besoldungsrechtliche Umsetzung erfolgt im Zuge der anstehenden Dienstrechtsreform.
Die Staatsregierung geht davon aus, dass mit diesem Angebot der Generationenwechsel in den Schulen einvernehmlich zwischen den Partnern gestaltet wird.
Übertragung Tarifergebnis auf Beamte
Darüber hinaus schlägt die Staatsregierung den Fraktionen von CDU und FDP im Sächsischen Landtag eine inhaltsgleiche aber zeitlich versetzte Übertragung des Tarifergebnisses für Angestellte auf die Besoldung der Beamten und Richter des Freistaates vor. Die Bezüge sollen zum 1. März 2013 für die unteren Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 um 2,65 Prozent steigen, für die höheren Besoldungsgruppen zum 1. September 2013 um denselben Faktor. Die Anwärterbezüge sollen zum 1. März 2013 um einen Festbetrag von 50 EUR erhöht werden. Im Jahr 2014 sollen sich die Bezüge einheitlich zum 1. April um 2,95 Prozent erhöhen.
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