Im Zuge der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes für die Innenstadt von Borna wurde ermittelt, dass im Bereich der Westseite des Marktes ein großes Konfliktpotenzial zwischen Autoverkehr, Fußgängerquerungen und Fahrradfahrern besteht. Insbesondere eine Bürgerbefragung im Zusammenhang mit der Konzepterarbeitung hat gezeigt, dass die Bornaer sich mehr Sicherheit in diesem Verkehrsabschnitt wünschen.

Die Aufgabe für die bearbeitenden Verkehrsplaner war es daher, gestalterischen und verkehrsorganisatorische Lösungen zu entwickeln, wie die Sicherheit in diesem Bereich für Fußgänger und Radfahrer erhöht werden kann. In einem Prozess, welcher transparent unter reger Bürgerbeteiligung stattfand, wurde logisch nachvollziehbar ermittelt, dass dies nur gelingen kann, wenn die Westseite des Marktplatzes zukünftig nur noch in eine Fahrtrichtung befahren wird.

Die Stadtverwaltung setzt ab heute ein Verkehrsversuch im Bereich des Marktplatzes um. Dabei kann zukünftig von der Nordseite Markt der Fahrverkehr nur noch nach rechts in die Wilhelm-Külz-Straße abgebogen werden. Um in die Bahnhofstraße zu gelangen, ist eine Umfahrung über die Mühlgasse erforderlich.

Weiterhin soll der über die Bahnhofstraße in die Innenstadt fließende Verkehr bereits an der Mühlgasse zwangsweise nach rechts abbiegen, um über die Mühlgasse und die Wassergasse an den Marktplatz zu gelangen. Durch die Änderung der Verkehrsführung soll zwischen dem Marktplatz und dem Gebäude der Sparkasse viel weniger Verkehr stattfinden, Fußgänger können somit sicherer queren.

Für den Fahrradverkehr wird weiterhin eine Befahrung in alle Richtungen möglich sein. Gesperrte Straßen werden für Fahrradfahrer geöffnet.

Die benannten Maßnahmen sollen für die Dauer von ca. 6 Monaten realisiert und dabei die Effekte auf den innerstädtischen Verkehr beobachtet werden. Vor Beginn wurde durch eine Verkehrszählung das Verkehrsaufkommen in den betroffenen Straßenzügen erfasst. Die Zählung soll während der Versuchsphase wiederholt werden.

Erst im Ergebnis des Verkehrsversuches kann eingeschätzt werden, ob die einschränkenden Maßnahmen für den Fahrverkehr eine Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger und Radfahrer nach sich ziehen.

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